Die Aspirationsgefahr bezeichnet das Eindringen eines flüssigen oder festen Stoffes/Gemisches direkt über die Mund- oder Nasenhöhle oder indirekt durch Erbrechen in die Luftröhre und den unteren Atemtrakt. Dadurch kommt es zu schweren akuten Schäden der Lunge, welche bis hin zum Tod führen können. In der CLP-Verordnung ist der Aspirationsgefahr der H-Satz „H304 – kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein“ zugeordnet.