Toxizität beschreibt die schädigenden Auswirkungen eines Stoffes auf den Menschen und auf die Umwelt. Die Kriterien für die Toxizität werden in Anhang XIII REACH-Verordnung festgelegt.
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Toxizität beschreibt die schädigenden Auswirkungen eines Stoffes auf den Menschen und auf die Umwelt. Die Kriterien für die Toxizität werden in Anhang XIII REACH-Verordnung festgelegt.