Was ist CSRD?
CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und ist in Deutschland durch das CSRD-Umsetzungsgesetz in das Handelsgesetzbuch (HGB) integriert worden. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Nachhaltigkeitsarbeit deutlich detaillierter, einheitlicher und überprüfbarer offenzulegen als bisher. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Nachhaltigkeits-Governance, gesetzlichen Berichtspflichten und Unternehmensberichterstattung verwendet und bezeichnet den gesamten regulatorischen Rahmen, der festlegt, welche Informationen Unternehmen bereitstellen müssen. Es geht dabei nicht nur um allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeit, sondern um belastbare Fakten, die vergleichbar, prüfbar und als Entscheidungsgrundlage z. B. für Investoren und Behörden nutzbar sind.
CSRD ersetzt in Deutschland die bisherigen Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD/CSR-RUG) und hat einen deutlich erweiterten Anwendungsbereich. Dadurch sind wesentlich mehr Unternehmen betroffen als zuvor – unabhängig von der Branche. Die Vorschriften gelten in erster Linie für große Unternehmen in Deutschland, erfassen aber auch bestimmte kleinere Unternehmen innerhalb von Konzernen sowie Unternehmen aus Drittstaaten mit Geschäftstätigkeit hierzulande. Da die Einführung schrittweise erfolgt, wird der Begriff CSRD noch lange im Zusammenhang mit Umsetzung, Auslegung und Aufsicht der Berichterstattung verwendet werden.
Ein zentrales Element der CSRD ist, dass Nachhaltigkeitsinformationen nach einheitlichen Standards offenzulegen sind. Diese heißen ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und verpflichten Unternehmen zur Anwendung festgelegter Methoden bei Datenerhebung und Berichterstattung. Deshalb wird CSRD häufig zusammen mit Begriffen wie „Berichterstattung nach ESRS“, „Nachhaltigkeitsdaten“ oder „doppelte Wesentlichkeitsanalyse“ verwendet – einer Methode zur Bewertung sowohl der Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch der Auswirkungen externer Nachhaltigkeitsfaktoren auf das Unternehmen.
Die Berichtsinhalte können zum Beispiel umfassen:
- Emissionen und Klimawirkungen
- Arbeitsbedingungen und Menschenrechte
- Lieferketten und Risiken
- Unternehmensführung und Verantwortlichkeitsprozesse
Die Angaben müssen zudem – ähnlich wie der Jahresabschluss – geprüft werden. Das bedeutet, dass die Informationen strukturiert und nachvollziehbar sein müssen. In der Praxis steht CSRD damit für ein System, in dem Nachhaltigkeitsinformationen ebenso formal reguliert sind wie die Finanzberichterstattung.
Ziel der Regelung ist es, Transparenz zu erhöhen und ein realistischeres Bild der tatsächlichen Unternehmenswirkungen zu vermitteln. Außerdem sollen Greenwashing verhindert und die Vergleichbarkeit von Unternehmen über Branchen und Länder hinweg verbessert werden. CSRD ist daher keine freiwillige Leitlinie, sondern eine verbindliche gesetzliche Pflicht in Deutschland.
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