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Chemical Management Report 2024

Glossar

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)

Was sind Arbeitsplatzgrenzwerte?

Ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) definiert die maximal zulässige Konzentration eines luftgetragenen Gefahrstoffs in der Atemluft am Arbeitsplatz. Diese Grenzwerte dienen dem Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und sind in Deutschland rechtsverbindlich.

Pflicht zur Bewertung der Luftschadstoffbelastung

An allen Arbeitsplätzen, an denen Luftschadstoffe auftreten, sind Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob die Konzentration der Stoffe im Verhältnis zu den geltenden Arbeitsplatzgrenzwerten akzeptabel ist. Bei der Beurteilung sind auch die körperliche Belastung der Tätigkeit sowie eine mögliche Aufnahme über die Haut zu berücksichtigen.

Luftmessungen oder Probenahmen können erforderlich sein, wenn unklar ist, ob die Luftqualität den Anforderungen entspricht oder ob zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind, um die Einhaltung sicherzustellen.

Arten von Expositionsgrenzwerten

Am häufigsten werden Langzeitgrenzwerte (8-Stunden-Mittelwerte) herangezogen. Sie geben die Konzentration an, der Beschäftigte während einer normalen Arbeitsschicht ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgesetzt sein können.

Daneben gibt es Kurzzeitgrenzwerte für besonders reaktive oder anderweitig gefährliche Stoffe. Diese beziehen sich auf kurze Expositionszeiträume – typischerweise 15 Minuten, in manchen Fällen auch nur 5 Minuten – da bereits eine kurzfristige Überschreitung schädlich sein kann.

Deutscher Rechtsrahmen

In Deutschland sind Arbeitsplatzgrenzwerte in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt und werden insbesondere in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), vor allem TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) und TRGS 910, konkretisiert. Diese Regelungen verpflichten Arbeitgeber, Gefährdungen durch chemische Arbeitsstoffe zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) veröffentlicht und aktualisiert regelmäßig die Arbeitsplatzgrenzwerte auf Grundlage arbeitsmedizinischer und toxikologischer Bewertungen.

Luftgetragene Schadstoffe können eine Vielzahl von Stoffen umfassen – von Stäuben und Rauchen (z. B. Silikatstaub oder Schweißrauch) bis hin zu Dämpfen und Gasen (z. B. Lösungsmittel oder Kohlenmonoxid). In Deutschland bestehen Grenzwerte für mehrere hundert gefährliche Stoffe.

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