Was ist ein Chemikalienschrank?
Ein Chemikalienschrank ist eine speziell entwickelte Aufbewahrungslösung für chemische Produkte, die dazu dient, die Risiken beim Umgang mit gefährlichen Stoffen in verschiedenen Arbeitsumgebungen zu reduzieren. Ein solcher Schrank ist so konstruiert, dass Brände, Explosionen, Leckagen oder unerwünschte chemische Reaktionen verhindert werden, und stellt damit einen zentralen Bestandteil systematischer Arbeitsschutzmaßnahmen dar. In der Praxis bedeutet dies, dass der Schrank an die Art der gelagerten Stoffe angepasst sein muss – etwa brennbare Flüssigkeiten, Säuren, Laugen oder gesundheitsgefährdende Chemikalien – und dass Materialien und Bauweise sowohl Temperaturbelastungen als auch möglichen Austritten standhalten müssen. Chemikalienschränke werden daher in vielen unterschiedlichen Bereichen eingesetzt – von Schulen, Industrieanlagen und Laboren bis hin zu Bau- und Servicebetrieben – und sind eine etablierte Lösung zur Erfüllung interner Sicherheitsanforderungen sowie gesetzlicher Vorgaben.
Chemikalien dürfen nicht beliebig in einem Chemikalienschrank gelagert werden. Unverträgliche Stoffe müssen getrennt aufbewahrt werden, um chemische Reaktionen zu vermeiden, und brennbare Flüssigkeiten erfordern einen feuerbeständigen Schrank mit entsprechender Feuerwiderstandsklasse. Viele Chemikalienschränke sind daher mit Belüftung, Auffangwannen und Konstruktionen ausgestattet, die einen Brand für eine bestimmte Zeit eindämmen können, und sind zudem klar gekennzeichnet, damit Anwender schnell erkennen, welche Stoffe gelagert werden und welche Risiken bestehen. Regelmäßige Kontrollen von Belüftung, Dichtungen, Schlössern und dem Zustand der Behälter gehören zur Sicherheitsroutine und helfen, das Risiko von Leckagen und unbeabsichtigter Exposition zu minimieren.
In Deutschland regeln das Chemikaliengesetz (ChemG) sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), wie Chemikalien zu lagern sind, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen. Gefährliche chemische Produkte müssen so gehandhabt und gelagert werden, dass Expositionsrisiken minimiert, Unfälle verhindert und sichere Arbeitspraktiken unterstützt werden. Die Einstufung und Kennzeichnung erfolgen nach den in der GefStoffV umgesetzten CLP-Vorgaben, während die Anforderungen an den verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien über ihren gesamten Lebenszyklus – einschließlich sicherer Lagerung und geeigneter Risikominderungsmaßnahmen – auf Grundlage von REACH in Verbindung mit deutschem Chemikalienrecht gelten. Für bestimmte Stoffgruppen, wie brennbare Flüssigkeiten, oxidierende Stoffe oder Chemikalien in größeren Mengen, können zusätzlich brandschutzrechtliche Vorgaben, baurechtliche Bestimmungen und Anforderungen der zuständigen Behörden gelten. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, Schutzmaßnahmen umzusetzen und sicherzustellen, dass Lagerlösungen eine gefährliche Exposition verhindern. Zusammen bilden diese Vorschriften einen umfassenden deutschen Rechtsrahmen, der eine sichere Lagerung von Chemikalien gewährleistet und Risiken für Menschen, Sachwerte und Umwelt minimiert.
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