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Kennzeichnung chemischer Produkte gemäß der CLP-Verordnung

Kennzeichnung chemischer Produkte gemäß der CLP-Verordnung

Sie sind dafür verantwortlich, dass die Kennzeichnung Ihrer chemischen Produkte korrekt ist

Heutzutage haben viele verkaufte chemischen Produkte gefährliche Eigenschaften, welche den Benutzern vermittelt werden müssen. Aus diesem Grund müssen Hersteller, die chemische Produkte in Verkehr bringen, die Benutzer über Gefahren informieren und wie sie sich und die Umwelt am besten schützen können. Unabhängig davon, ob Sie Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler sind, sind Sie für die korrekte Kennzeichnung Ihrer chemischen Produkte verantwortlich. Bei der Entscheidung, welche Informationen auf dem chemischen Etikett stehen müssen und wie das Etikett selbst gestaltet sein sollte, kann es jedoch schwierig sein. Für den richtigen Einstieg bieten wir Ihnen die Hilfe unserer Berater mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Sicherheitsdatenblättern und der Kennzeichnung chemischer Produkte an. Wir helfen Ihnen bei der Überprüfung, Übersetzung und Erstellung neuer Sicherheitsdatenblätter und bei der Überprüfung der Kennzeichnung Ihrer chemischen Produkte. Sie können jederzeit gerne einen Termin mit einem unserer erfahrenen EHS-Berater hier bei Intersolia vereinbaren.
Inhaltsverzeichnis

Warum müssen wir unsere chemischen Produkte kennzeichnen?

Von zentraler Bedeutung für das Management chemischer Produkte ist die korrekte Dokumentation, Information und Anleitung, um zu gewährleisten, dass die Chemikalien sicher gehandhabt werden. Sowohl die Gefahrstoffverordnung, als auch die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (das europäische Chemikalienrecht) verlangen, dass Betreiber Sicherheitsdatenblätter vorlegen, die den geltenden Gesetzen und Vorschriften für alle in ihrem Unternehmen verwendeten chemischen Produkte entsprechen.

Wenn Sie Produkte, die Chemikalien enthalten, in Verkehr bringen, müssen Sie daher die Benutzer über die Risiken und Möglichkeiten informieren, wie sie sich und die Umwelt schützen können. Diese Informationen müssen durch das Etikett auf der Verpackung bereitgestellt werden. Wie ein konformes Etikett zu gestalten ist, wird durch die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geregelt. Alle Lieferanten, Hersteller, Importeure, Distributoren und Einzelhändler sind dafür verantwortlich, dass die chemische Produktkennzeichnung inhaltlich und optisch korrekt ist.

Welche chemischen Produkte müssen gekennzeichnet werden?

Alle Verpackungen, Behälter und Rohrleitungen, die chemische Stoffe enthalten, müssen mit den richtigen Angaben gekennzeichnet sein. Der Benutzer muss in der Lage sein, sowohl den Inhalt, als auch die mit der Verwendung und Lagerung des chemischen Produkts verbundenen Gefahren zu erkennen.

Kennzeichnung chemischer Produkte gemäß der CLP-Verordnung

Was sollte Ihr Etikett enthalten?

Die Informationen auf dem Etikett dienen dem Schutz des Benutzers. Es muss klar aufgezeigt werden, was das Produkt enthält, welche Risiken bestehen und wie sich die Anwender schützen sollten. Desweiteren sollten die Etiketten Informationen darüber enthalten, an wen sich der Benutzer im Falle eines Unfalls wenden soll. Aus diesem Grund muss die Person, die mit dem chemischen Produkt arbeitet, immer in der Lage sein, das Etikett zu lesen und zu interpretieren.

Die Kennzeichnung chemischer Produkte muss die folgenden drei Regeln erfüllen:

  • Die Sprache muss der Sprache entsprechen, die dort gesprochen wird, wo das Produkt verwendet werden soll
  • Das Etikett muss von anderem Text getrennt sein
  • Der Text sollte lesbar und verständlich sein

Welche Informationen müssen Sie auf dem Etikett Ihres chemischen Produkts abbilden?

Die Informationen auf dem Produktetikett sollten standardisierte Symbole und Sätze enthalten, die den Benutzer über die gefährlichen Eigenschaften des Produkts und den sicheren Umgang mit dem Produkt informieren. Als Faustregel gilt, dass die Kennzeichnung des Produkts den Angaben im Sicherheitsdatenblatt des Produkts im Abschnitt „Kennzeichnungselemente“ entsprechen sollte.

Kennzeichnungselemente können Gefahrenpiktogramme, Signalwörter sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise enthalten. Je nach Einsatzbereich, für den das Produkt bestimmt ist, können jedoch auch zusätzliche Kennzeichnungsinformationen erforderlich sein.

Bei der Kennzeichnung chemischer Produkte sind in der Regel folgende Angaben erforderlich:

  • Der Produktname oder Code
  • Gefahren- und Sicherheitshinweise (Text zur Beschreibung von Risiken und Schutzmaßnahmen)
  • Signalwort, Gefahrenpiktogramm(e) und erläuternder Text nach der CLP-Verordnung
  • Zusätzliche Informationen, wenn einer oder mehrere der chemischen Stoffe Karzinogene sind, Allergien auslösen, das Genom schädigen oder die Fortpflanzung beeinträchtigen können
  • Kontaktinformationen zum Lieferanten, Importeur oder Händler
  • Eine EG-Nummer, wenn das Produkt nur aus einem chemischen Stoff besteht

Wenn Sie weitere Informationen zu dem Thema finden möchten, bietet die ECHA auf ihrer Website ausführliche Informationen zur Kennzeichnung und Verpackung nach der CLP-Verordnung, sowohl hinsichtlich der Gestaltung als auch des Inhalts eines Etiketts.

Warnhinweise und Gefahrenpiktogramme

Als gefährlich eingestufte chemischen Produkte müssen mit Gefahrensymbol(en) (Gefahrenpiktogramm(en)) sowie Gefahren- und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet werden. Das Etikett muss den Benutzer über das Risiko informieren, das mit der Verwendung des Produkts verbunden ist. Die Gefahrenpiktogramme und -hinweise müssen daher den drei zuvor genannten Regeln entsprechen. Die Informationen müssen in der Sprache des Benutzers dargestellt sowie klar und lesbar sein.

Die Gefahrenpiktogramme sind wie folgt. Sie dürfen die Symbole nicht schwarz-weiß darstellen, da der rote Rand auffällig sein muss.

Kennzeichnung chemischer Produkte gemäß der CLP-Verordnung Warnhinweise und Gefahrenpiktogramme

Ausnahmen von der Kennzeichnungsverordnung

Welche Informationen auf dem Etikett eines chemischen Produkts enthalten sein müssen, hängt von der chemischen Substanz und der Einstufung des Produkts ab. Daher gibt es mehrere Ausnahmen. Einige Beispiele sind hier aufgelistet.

Chemische Produkte, die von zusätzlichen Kennzeichnungsvorschriften betroffen sind

Für Produkte bestimmter Produktgruppen (wie Biozide und Detergenzien) werden der CLP-Verordnung zusätzliche Leitlinien aus anderen Rechtsvorschriften beigefügt. Beispielsweise fallen diese Produktarten (je nach Stoff) unter die Biozid-Verordnung (EG) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten.

Kennzeichnung von chemischen Produkten mit kleinen Verpackungen

Wenn die Verpackung des chemischen Produkts sehr klein ist, können Sie entweder ein erweiterbares Etikett verwenden oder in einigen Fällen Teile der Informationen auf der Innenverpackung weglassen und stattdessen die vollständigen Informationen auf der Außenverpackung belassen.

Es gibt auch andere Ausnahmen von den Kennzeichnungspflichten in der CLP-Verordnung. Beispielsweise können in einigen Fällen die Gefahren – und Sicherheitshinweise bei der Kennzeichnung kleinerer Packungen (in der Regel Packungen kleiner als 125 Milliliter) unbeachtet gelassen werden.

Welche chemischen Produkte sind laut CLP-Verordnung nicht kennzeichnungspflichtig?

In Fällen, in denen das chemische Produkt nicht als gefährlich eingestuft ist und nicht durch zusätzliche Gefahrenhinweise abgedeckt ist, ist in der Regel keine Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung erforderlich. Das chemische Produkt kann jedoch noch anderen Vorschriften unterliegen, sodass das Produkt trotzdem kennzeichnungspflichtig ist.

Kennzeichnung chemischer Produkte gemäß der CLP-Verordnung

Welche Gesetze und Verordnungen regeln die Kennzeichnung chemischer Produkte?

Als Hersteller, Importeur, Vertreiber und Lieferant sind Sie dafür verantwortlich, die chemischen Produkte vor dem Inverkehrbringen korrekt einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Die CLP-Verordnung beschreibt die Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte innerhalb der Europäischen Union. Für berufsmäßige Verwender sind im Sicherheitsdatenblatt vertiefende Angaben zu machen. Richtlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern befinden sich in der REACH-Verordnung.

Neben der Einhaltung der CLP-Verordnung müssen Sie möglicherweise auch Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung Ihrer Stoffe an die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) melden. Die ECHA sammelt die Daten in einer Datenbank, dem sogenannten Einstufungs- und Kennzeichnungsregister. Die Meldung der chemischen Stoffe, die Sie auf den Markt bringen wollen, muss spätestens einen Monat vor der geplanten Produktfreigabe erfolgen.

Wie in einer der oben genannten Überschriften erwähnt, können sich auch zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften auf chemische Produkte auswirken. Informieren Sie sich daher regelmäßig, welche Regeln auf Ihren spezifischen Stoff / Ihr Gemisch zutreffen.

Kontinuierliche Anleitung und Unterstützung zur Kennzeichnung chemischer Produkte

Wie bereits erwähnt, kann die Kennzeichnung chemischer Produkte kompliziert sein. Und damit Sie richtig durchstarten können, unterstützen wir Sie durch unsere EHS-Berater mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Sicherheitsdatenblättern und der Kennzeichnung von Chemikalien. Wir helfen Ihnen bei der Arbeit mit Sicherheitsdatenblättern und überprüfen die Kennzeichnung Ihrer chemischen Produkte.

Wir stellen immer sicher, dass Ihre Produkte den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen, und Sie können jederzeit gerne einen Termin mit einem unserer professionellen EHS-Berater vereinbaren, falls Sie weitere Informationen benötigen.

Wenn Sie tiefer in die Materie einsteigen möchten, finden Sie hier einige Links zu weiterführendem Material:

Kennzeichnung chemischer Produkte gemäß der CLP-Verordnung

Häufig gestellte Fragen

1. Ist es in Ordnung, die Etikettierungsinformationen auf einer losen Packungsbeilage anzugeben?

Nein, laut CLP-Verordnung müssen die Kennzeichnungsinformationen auf der Verpackung des chemischen Produkts angebracht werden.

2. Welche Schriftart und Schriftgröße sollte ich für den Text auf dem Etikett meines chemischen Produkts verwenden?

Dies obliegt dem Anbieter, es gibt keine Vorschriften, die die Schriftart oder – größe des Textes regeln. Wichtig ist, dass der Text klar und gut lesbar ist.

3. Was mache ich, wenn die Etikettierungsinformationen nicht auf meine Produktverpackung passen?

Wenn die Verpackung des chemischen Produkts sehr klein ist, können Sie ein erweiterbares Etikett verwenden oder in einigen Fällen Teile der Informationen auf der Innenverpackung weglassen und stattdessen die Informationen auf der Außenverpackung belassen.

4. Gibt es Beschränkungen, was auf dem Etikett vermerkt und nicht vermerkt werden darf?

Ja, es dürfen keine widersprüchlichen Angaben gemacht werden. Wenn beispielsweise die Angaben auf dem Etikett darauf hindeuten, dass das Produkt fortpflanzungsgefährdend ist, dürfen Begriffe wie „harmlos“ und „kann von Schwangeren verwendet werden“ nicht verwendet werden.

5. Kann ich englische Texte auf den Etiketten aller chemischen Produkte für alle Märkte haben?

Die Angaben auf den Etiketten chemischer Produkte müssen in der Sprache erfolgen, in der das Produkt verwendet werden soll. So müssen beispielsweise Etiketten auf chemischen Produkten, die für den deutschen Markt bestimmt sind, ins Deutsche übersetzt werden.
Intersolia team

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Bei Fragen, Anliegen oder Buchung eines Beratungsgesprächs kontaktieren Sie uns über den untenstehenden Link. Wir helfen Ihnen sowohl bei der Einstufung und Kennzeichnung Ihrer chemischen Stoffe und Gemische, als auch bei der Registrierung im Einstufungs- und Kennzeichnungsregister.