Was ist die GefStoffV?
Die GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) ist die deutsche Rechtsgrundlage für den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen am Arbeitsplatz. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, Stoffe zu kontrollieren, die die Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen können.
Die Verordnung gilt für nahezu alle Arbeitsplätze, an denen Chemikalien, Dämpfe, Stäube, Nebel, Gase oder biologische Arbeitsstoffe vorkommen. In der Praxis bedeutet das, dass Arbeitgeber potenziell gefährliche Stoffe identifizieren, Expositionsrisiken beurteilen und Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Risiken so weit wie möglich zu vermeiden oder zu minimieren. Erfasst werden sowohl direkt eingesetzte Stoffe als auch solche, die bei Arbeitsprozessen entstehen, sowie beiläufige Stoffe wie Reinigungsmittel oder natürlich vorkommender Staub.
Die zentralen Pflichten nach der GefStoffV umfassen Gefährdungsbeurteilungen, Vermeidung bzw. Begrenzung der Exposition, Unterweisung der Beschäftigten und Überwachung gefährlicher Stoffe. Ein Grundprinzip ist, dass technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung (PSA) haben. Das heißt: Arbeitgeber müssen zunächst prüfen, ob sicherere Stoffe oder Verfahren eingesetzt werden können, bevor auf PSA zurückgegriffen wird. Können Gefährdungen nicht vollständig beseitigt werden, sind Maßnahmen wie Lüftung, Einschluss, sichere Handhabung, klare Arbeitsanweisungen und regelmäßige Aufsicht erforderlich. In bestimmten Fällen müssen außerdem Expositionsmessungen durchgeführt und arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden, insbesondere bei langfristigen oder schweren Gesundheitsrisiken. Auch Beschäftigte haben Pflichten, etwa Sicherheitsanweisungen zu befolgen, Schutzmaßnahmen korrekt zu nutzen und Risiken zu melden.
Die GefStoffV ist wichtig, weil gefährliche Stoffe eine Vielzahl von Gesundheitsproblemen verursachen können – von kurzfristigen Reizungen von Haut, Augen und Atemwegen bis hin zu chronischen Erkrankungen wie Asthma, Lungenschäden oder bestimmten Krebsarten. Viele Risiken sind nicht sofort sichtbar, und Symptome können sich erst nach längerer Exposition entwickeln. Deshalb ist ein systematisches Vorgehen erforderlich: Gefährdungen erkennen, Risiken bewerten, Schutzmaßnahmen umsetzen, Exposition überwachen, Ergebnisse dokumentieren und Verfahren regelmäßig überprüfen.
Die Verordnung gilt nicht nur für klassische Gefahrenbranchen wie Industrie oder Bauwesen. Sie ist ebenso relevant für Labore, das Gesundheitswesen, Reinigungsdienste, Büros und den Einzelhandel, da auch scheinbar alltägliche Produkte gefährliche Bestandteile enthalten können. Selbst kleine Betriebe mit wenigen Reinigungschemikalien unterliegen der GefStoffV. Durch die Umsetzung der Anforderungen reduzieren Organisationen Gesundheitsrisiken, senken krankheitsbedingte Ausfälle, erfüllen deutsches Recht und fördern eine sichere Arbeitskultur.
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