Die Aktualität von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sicherzustellen, ist ein zentraler Bestandteil eines systematischen Gefahrstoffmanagements. Gleichzeitig stellt dies viele Unternehmen vor Herausforderungen.
Neue Lieferanten, Änderungen in der Zusammensetzung oder Anpassungen gesetzlicher Vorschriften können schnell dazu führen, dass ein Sicherheitsdatenblatt nicht mehr aktuell ist. Für EHS-Verantwortliche bedeutet dies einen kontinuierlichen Aufwand, um sicherzustellen, dass die enthaltenen Informationen korrekt sind und die Anforderungen von CLP und REACH erfüllt werden.
In diesem Artikel erläutern wir, was die beiden Verordnungen bedeuten, welche Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter gestellt werden und wie Sie strukturiert dafür sorgen können, dass Ihre SDB stets auf dem neuesten Stand bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen CLP und REACH?
CLP und REACH sind zwei zentrale EU-Verordnungen im Chemikalienrecht. Sie stehen in engem Zusammenhang, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele.
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt, welche chemischen Stoffe innerhalb der EU verwendet werden dürfen, wie sie registriert werden müssen und welche Informationen entlang der Lieferkette weitergegeben werden müssen. REACH bildet zudem die Grundlage für die Verpflichtung zur Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling and Packaging) regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Dazu gehören unter anderem Gefahrenpiktogramme, Gefahrenhinweise (H-Sätze) sowie die Kommunikation chemischer Risiken.
In der Praxis bedeutet das:
- CLP legt fest, wie ein Produkt eingestuft und gekennzeichnet werden muss.
- REACH bestimmt, wann ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist und welche Inhalte es enthalten muss.
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Welche Anforderungen gelten für Sicherheitsdatenblätter?
Gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss ein Sicherheitsdatenblatt aus 16 vorgeschriebenen Abschnitten bestehen. Eine korrekte Struktur allein reicht jedoch nicht aus – auch die Inhalte müssen vollständig, korrekt und aktuell sein.
Besonders wichtig sind dabei folgende Abschnitte:
Abschnitt 2 – Mögliche Gefahren
Dieser Abschnitt sollte die aktuelle Einstufung gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 widerspiegeln, einschließlich beispielsweise KMR-Eigenschaften.
Abschnitt 8 – Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Hier sollten aktuelle Arbeitsplatzgrenzwerte sowie geeignete Schutzmaßnahmen aufgeführt sein.
Abschnitt 15 – Rechtsvorschriften
Dieser Abschnitt sollte relevante gesetzliche Anforderungen enthalten, beispielsweise Beschränkungen oder Zulassungspflichten nach REACH.
Da gesetzliche Vorgaben kontinuierlich angepasst werden – etwa durch neue Stoffe auf der Kandidatenliste oder aktualisierte Einstufungen durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – müssen Sicherheitsdatenblätter regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Häufige Herausforderungen bei der Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern
In vielen Unternehmen treten bei der Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern immer wieder ähnliche Herausforderungen auf:
Reaktive Aktualisierungen
Sicherheitsdatenblätter werden häufig erst dann aktualisiert, wenn ein konkreter Anlass besteht – beispielsweise im Rahmen eines Audits oder auf Anfrage eines Kunden – anstatt Änderungen gesetzlicher Anforderungen kontinuierlich zu verfolgen.
Fehlende Versionskontrolle
Oft befinden sich mehrere Versionen desselben Sicherheitsdatenblatts im Umlauf. Dadurch wird es schwierig sicherzustellen, dass tatsächlich mit der aktuellen Version gearbeitet wird.
Unzureichende Überwachung regulatorischer Änderungen
Änderungen, beispielsweise an Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 oder neue Einstufungen von Stoffen, werden nicht immer rechtzeitig erkannt. Dadurch bleibt der Einfluss auf bestehende Sicherheitsdatenblätter möglicherweise unberücksichtigt.
So halten Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter aktuell
Um langfristig regelkonform zu arbeiten, sollte die Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern systematisch und klar definiert sein.
Ein strukturierter Ansatz kann beispielsweise Folgendes umfassen:
Ein zentrales Verzeichnis aller Chemikalien und Sicherheitsdatenblätter pflegen
Dadurch schaffen Sie Transparenz und erleichtern die Nachverfolgung.
Eine klare Versionskontrolle sicherstellen
Es sollte jederzeit nachvollziehbar sein, welche Version aktuell gültig ist und wann sie zuletzt aktualisiert wurde.
Gesetzes- und Einstufungsänderungen überwachen
Beispielsweise durch Informationen der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) oder anderer relevanter Quellen. Eine Möglichkeit ist die Nutzung des Rechtsmonitoring-Services von Intersolia.
Einen klaren Prozess für Aktualisierung und Verteilung etablieren
Wird ein Sicherheitsdatenblatt aktualisiert, muss die richtige Version die relevanten Empfänger erreichen. Gleichzeitig sollte die Verteilung nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Durch diese Vorgehensweise reduzieren Sie das Risiko von Verstößen gegen gesetzliche Anforderungen und schaffen eine bessere Grundlage für die Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
Ein effizienterer Weg zur Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern
Mit zunehmenden Anforderungen wird es für viele Unternehmen immer schwieriger, manuelle Arbeitsweisen dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Digitale Systeme unterstützen dabei, Informationen zentral zu verwalten, Aktualisierungen zu erleichtern und die Nachverfolgbarkeit zu verbessern. Mit den richtigen Werkzeugen wird es einfacher, proaktiv zu arbeiten und sicherzustellen, dass Sicherheitsdatenblätter aktuell und jederzeit verfügbar sind.
Mit iPublisher können Sie Sicherheitsdatenblätter auf einer zentralen Plattform erstellen, aktualisieren und verteilen. Das System unterstützt die REACH-konforme Struktur sowie die CLP-Einstufung. Wird ein Stoff aktualisiert, erkennt das System automatisch, welche Sicherheitsdatenblätter betroffen sind. Nach der Freigabe werden die Dokumente automatisch an Kunden und interne Empfänger verteilt – inklusive vollständiger Nachverfolgbarkeit.
In Kombination mit dem Gefahrstoffmanagementsystem iChemistry erhalten Sie zudem einen umfassenden Überblick über Ihr gesamtes Gefahrstoffverzeichnis, Ihre Gefährdungsbeurteilungen, Expositionsdaten und den regulatorischen Status Ihrer Chemikalien.
Fazit
Die Anforderungen von CLP und REACH zu erfüllen bedeutet nicht nur, Sicherheitsdatenblätter bereitzustellen. Entscheidend ist, dass diese korrekt, aktuell und im Unternehmen richtig eingesetzt werden.
Durch strukturierte Prozesse, die kontinuierliche Überwachung regulatorischer Änderungen und klare Verantwortlichkeiten können Sie Risiken reduzieren und die Kontrolle über Ihr Gefahrstoffmanagement deutlich verbessern.
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