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Allergene und Duroplaste: Rechtliche Anforderungen, Risiken und Praxishinweise

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Allergene chemische Produkte sind in vielen Arbeitsumgebungen allgegenwärtig – oft ohne dass die damit verbundenen Risiken vollständig erkannt werden. Eine unsachgemäße Handhabung kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, wie Kontaktdermatitis, Asthma oder chronische Allergien. Die Gesetzgebung stellt daher klare Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung und die arbeitsmedizinische Vorsorge.

In diesem Artikel beziehen wir uns auf chemische Stoffe, die als haut- oder atemsensibilisierend eingestuft sind (CLP-Verordnung: H317 und H334). Wir fassen die gesetzlichen Anforderungen zusammen und geben praktische Hinweise zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden.

Inhalt

Was sind Allergene am Arbeitsplatz?

Allergene sind Stoffe, die bei Kontakt mit dem Körper eine Überreaktion des Immunsystems auslösen können. Die Exposition erfolgt primär über Hautkontakt oder Einatmen.

  • Häufige Folgen: Kontaktdermatitis (Ekzeme), Asthma bronchiale, chronischer Husten und Reizungen der Atemwege.
  • Das Risiko: Ein kritischer Aspekt arbeitsbedingter Allergien ist deren oft chronischer Verlauf. Ist eine Sensibilisierung erst einmal eingetreten, können Betroffene oft lebenslang nicht mehr mit dem auslösenden Stoff arbeiten – was häufig zur Berufsunfähigkeit führt.
  • Individualität: Da Menschen unterschiedlich schnell sensibilisiert werden, ist ein präventives Risikomanagement gemäß TRGS 406 unerlässlich.

Duroplaste – eine Hochrisikogruppe

Duroplastische Kunststoffe (Reaktionsharze) werden aufgrund ihrer Belastbarkeit in fast allen Industriezweigen eingesetzt. Im Gegensatz zu Thermoplasten lassen sie sich nach dem Aushärten nicht mehr verformen. Das Hauptrisiko liegt im Aushärtungsprozess: Die dabei reagierenden Monomere besitzen ein extrem hohes Sensibilisierungspotenzial.

Zu den kritischen Stoffgruppen gehören:

  • Epoxidharze: Häufigste Ursache für berufsbedingte Hautallergien.
  • Diisocyanate: Hauptursache für berufsbedingtes Asthma (Isocyanat-Asthma).
  • Acrylate und Cyanoacrylate: Schnellhärtende Klebstoffe mit hohem Reizpotenzial.
  • Formaldehyd und Säureanhydride.
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Identifikation sensibilisierender Stoffe im Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Das SDB ist das wichtigste Werkzeug für den Arbeitgeber. Achten Sie auf folgende Abschnitte:

Abschnitt 2: Einstufung und Kennzeichnung

Prüfen Sie auf die Gefahrenhinweise:

  • H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
  • EUH204/208: Ergänzende Hinweise auf spezifische Allergene (z. B. Isocyanate), auch unterhalb der allgemeinen Kennzeichnungsgrenze.

Abschnitt 3: Zusammensetzung

Hier finden Sie die chemische Basis. Achten Sie auf Bestandteile wie Diisocyanate oder Epoxidharz-Prepolymere. Die Konzentration bestimmt oft, ob spezifische Pflichten wie die arbeitsmedizinische Vorsorge greifen.

Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

Hier finden sich Hinweise auf Beschränkungen (z. B. REACH-Beschränkung für Diisocyanate) oder nationale Regelungen.

Die „versteckten“ Allergene

Einige Stoffe lösen starke Reaktionen aus, führen aber aufgrund ihrer Konzentration nicht immer zu einer Einstufung des Gesamtprodukts als „sensibilisierend“. Ein Beispiel sind bestimmte Cyanoacrylate (Sekundenkleber). Arbeitgeber sollten daher nicht nur auf die Piktogramme achten, sondern die Inhaltsstoffe in Abschnitt 3 gezielt prüfen.

Var uppmärksam på ämnen som inte alltid klassificeras

Det är också viktigt att känna till att vissa allergiframkallande ämnen inte alltid medför att hela produkten klassificeras som allergiframkallande. Ett vanligt exempel är cyanoakrylater, som kan orsaka kraftiga allergiska reaktioner trots att produkten saknar H317 eller H334.

Därför bör ni inte enbart förlita er på klassificeringen i avsnitt 2, utan även aktivt söka efter kända allergiframkallande ämnen i säkerhetsdatabladets innehåll.

Gesetzliche Anforderungen in Deutschland

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die TRGS 401 und 406 bilden den rechtlichen Rahmen:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Jede Tätigkeit mit Allergenen muss dokumentiert und bewertet werden.
  2. STOP-Prinzip: Die Substitution (Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe) hat oberste Priorität.
  3. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Bei Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen ist oft eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge (gemäß ArbMedVV) erforderlich.
  4. Hautschutzplan: Da Hautkontakt die häufigste Ursache ist, muss ein spezifischer Hautschutzplan (Reinigung, Schutz, Pflege) erstellt werden.

Spezifische Schulungspflicht für Diisocyanate

Seit dem 24. August 2023 gilt unter REACH eine verbindliche Schulungspflicht für alle Beschäftigten, die mit Diisocyanaten (in Konzentrationen > 0,1 %) arbeiten.

  • Die Schulung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
  • Sie muss alle fünf Jahre wiederholt werden.
  • Der Arbeitgeber muss die erfolgreiche Teilnahme dokumentieren.

Praktische Empfehlungen

  • Substitution prüfen: Gibt es allergenfreie Alternativen (z. B. lösemittelfreie Systeme oder Epoxidharze mit niedrigem Dampfdruck)?
  • Technik vor PSA: Nutzen Sie geschlossene Dosiersysteme oder Punktabsaugungen, bevor Sie sich auf Handschuhe verlassen.
  • Hautkontakt vermeiden: Achten Sie darauf, dass auch „gehärtete“ Kunststoffe noch nicht vollständig abreagierte Monomere an der Oberfläche aufweisen können (Schleifstäube!).
  • Digitalisierung: Nutzen Sie Software, um Schulungsintervalle zu überwachen und SDB-Änderungen automatisch zu erfassen.

Allergene und Duroplaste erfordern besondere Aufmerksamkeit. Durch die konsequente Anwendung der TRGS-Regelwerke und die Einhaltung der Schulungspflichten schützen Arbeitgeber nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden, sondern sichern sich auch rechtlich gegen Haftungsrisiken bei Berufskrankheiten ab.

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