Sicheres Gefahrstoffmanagement bedeutet mehr als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – es geht darum, eine sichere, effiziente und nachhaltige Arbeitsumgebung zu schaffen. Viele Unternehmen arbeiten täglich mit Chemikalien, übersehen jedoch wichtige Aspekte, die sowohl die Sicherheit als auch die Rechtskonformität beeinflussen.
In diesem Artikel stellen wir sechs zentrale Elemente des Gefahrstoffmanagements vor, die unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße berücksichtigt werden müssen.
1. Alle chemischen Gefährdungsquellen identifizieren
Erfassen Sie alle chemischen Risiken in Ihrem Unternehmen. Oft liegt der Fokus ausschließlich auf eingekauften Chemikalien im Lager. Doch viele der größten Risiken entstehen erst in Arbeitsprozessen, durch Rückstände oder wenn Stoffe freigesetzt werden oder sich physikalisch verändern. Eine vollständige Bestandsaufnahme bedeutet daher, über gekennzeichnete Produkte hinauszugehen.
Beispiele für häufig übersehene Gefährdungsquellen:
- Abfälle und Rückstände mit gefährlichen Inhaltsstoffen.
- Prozessbedingte Gefahrstoffe: Schweißrauch, Metallpartikel und Schleifstäube.
- Abgase von Maschinen und Verbrennungsmotoren (z. B. Dieselmotoremissionen).
- Behandelte Materialien, die bei der Bearbeitung (Sägen, Erhitzen) Stoffe freisetzen.
- Biologische Arbeitsstoffe: Schimmelsporen oder Mikroorganismen in wassergemischten Kühlschmierstoffen.
- Sauerstoffarme Atmosphären in engen Räumen, Schächten oder Tanks.
2. Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnung aktuell halten
Nach geltendem Recht (REACH-Verordnung) müssen für alle eingesetzten Gefahrstoffe aktuelle Sicherheitsdatenblätter (SDB) vorliegen.
- Sprache: SDB müssen zwingend in deutscher Sprache verfügbar sein.
- Aktualität: Bei Änderungen der Einstufung (gemäß CLP-Verordnung) oder der Zusammensetzung müssen die Dokumente umgehend aktualisiert werden.
- Zugänglichkeit: Die Informationen müssen für alle betroffenen Beschäftigten – von der Produktion bis zur Führungsebene – jederzeit leicht verständlich und zugänglich sein.
- Kennzeichnung: Jedes Gebinde im Betrieb muss korrekt nach CLP gekennzeichnet sein, damit Gefahren und Schutzmaßnahmen sofort erkennbar sind.
3. Strukturierte Gefährdungsbeurteilung durchführen
Die Kenntnis der Gefahren ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist das tatsächliche Risiko, das sich aus der Art und Weise der Verwendung ergibt. Eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung (gemäß TRGS 400) hilft dabei, Risiken zu bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen festzulegen.
Berücksichtigen Sie dabei:
- Die gefährlichen Eigenschaften des Stoffes.
- Die Expositionswege (Hautkontakt, Einatmen, Verschlucken).
- Die Art der Anwendung (z. B. offenes Umfüllen vs. geschlossenes System).
- Dauer, Menge und Häufigkeit der Nutzung.
- Technische Schutzmaßnahmen wie Lüftungsanlagen.
Andere chemische Risikoquellen – welche sind sie und was tun sie?
I den här artikeln går vi igenom vad övriga kemiska riskkällor är och ger konkreta tips på hur du kan identifiera och hantera dem.
4. Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip anpassen
Ziel jeder Maßnahme ist es, die Exposition so gering wie möglich zu halten. Im deutschen Gefahrstoffrecht gilt hierbei die Rangfolge des STOP-Prinzips:
- Substitution: Ersetzen des Gefahrstoffs durch einen weniger gefährlichen Stoff.
- Technische Maßnahmen: Absaugung an der Quelle, geschlossene Systeme.
- Organisatorische Maßnahmen: Begrenzung der Expositionszeit, Trennung von Arbeitsbereichen.
- Persönliche Schutzmaßnahmen: PSA (Handschuhe, Atemschutz) als letzte Verteidigungslinie.
Exempel på förebyggande tekniska och organisatoriska åtgärder kan vara:
- Slutna system för att undvika kontakt med kemikalier
- Processventilation för att hålla luftkvaliteten säker
- Punktutsug direkt vid källa för att minimera spridning
- Val av appliceringsmetod som minskar aerosolbildning och stänk
- Spill- och läckageskydd som fångar upp kemikalier innan de sprids
5. Sichere Lagerung und Abfallmanagement sicherstellen
Lagerung und Entsorgung sind kritische Punkte. Fehler führen hier oft zu Unfällen oder Umweltbelastungen. Die TRGS 510 gibt hier den Rahmen vor:
- Zusammenlagerung: Achten Sie auf Zusammenlagerungsverbote (z. B. keine brennbaren Stoffe neben Oxidationsmitteln).
- Lagerniveaus: Ätzende Stoffe sollten grundsätzlich unter Augenhöhe gelagert werden.
- Notfallvorsorge: Auffangwannen, Bindemittel und Notduschen müssen vorhanden und geprüft sein.
- Entsorgung: Abfälle müssen korrekt klassifiziert, gekennzeichnet und in intakten, geschlossenen Behältern gelagert werden.
Achten Sie darauf, dass:
- Chemikalien – insbesondere ätzende – unter Augenhöhe gelagert werden
- Unverträgliche Stoffe getrennt aufbewahrt werden
- Auffangsysteme und Notfallausrüstung vorhanden sind
- Abfälle korrekt klassifiziert und entsorgt werden
- Behälter intakt, gekennzeichnet und geschlossen sind
- Abfallbehälter klar gekennzeichnet und gut erreichbar sind
6. Instandhaltung und Wartung berücksichtigen
Wartungsarbeiten stellen ein oft unterschätztes Risiko dar. Im Gegensatz zum Normalbetrieb kommen Mitarbeitende hier oft direkt mit Stoffresten in Anlagen, Filtern oder Leitungen in Kontakt.
Stellen Sie sicher, dass:
- Planung: Instandhaltungsarbeiten müssen explizit Teil der Gefährdungsbeurteilung sein.
- Vorbereitung: Anlagen müssen vor Beginn der Arbeiten entleert, drucklos gemacht und ggf. gereinigt werden.
- Anweisungen: Klare Arbeitsanweisungen und zusätzliche PSA sind für diese Tätigkeiten oft unerlässlich.
- Qualifikation: Nur unterwiesenes Personal darf Wartungen an gefahrstoffführenden Systemen durchführen.
Durch die konsequente Berücksichtigung dieser sechs Bereiche schaffen Sie die Grundlage für ein rechtssicheres, sicheres und nachhaltiges Gefahrstoffmanagement.
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