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Glossar

Abfälle

Abfälle sind im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die Gesetzgebung unterscheidet zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, sowie zwischen Abfall zur Verwertung oder Abfall zur Beseitigung. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die weiter verwertet werden. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.