Ätzend laut CLP-Verordnung sind Stoffe und Gemische, die das Hautgewebe zerstören und/oder zu schweren Augenschädigungen führen. Ätzende Stoffe und Gemische können sehr aggressiv reagieren und schnell zu tiefen Gewebezerstörungen und bleibenden Schäden führen. Die Schwere der Schäden ist sowohl von den chemischen Eigenschaften, der einwirkenden Menge und Konzentration, sowie der Dauer der Einwirkung abhängig.
Ätzende Wirkung können sowohl feste (z.B. Ätznatron, Natriumperoxid) und flüssige (z.B. Schwefelsäure, Salzsäure), als auch gasförmige (z.B. Ammoniak, Ozon) Stoffe haben. Ätzende Stoffe und Gemische sind mit dem GHS 05 Piktogramm „Ätzwirkung (ätzend)“ gekennzeichnet.