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Glossar

Beförderung gefährlicher Güter

Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz) sowie die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regeln den innerstaatlichen und die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter. Für den Luftweg gelten die Vorschriften der International Civil Avitation Organisation (ICAO), die von der International Air Transport Association (IATA) ausgegeben worden sind. Die entsprechenden Vorschriften für den internationalen Landverkehr sind im ADR/RID geregelt.

Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetztes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können. Im ADR werden gefährliche Güter in neun Klassen eingestuft. Die Gefahrgutklasse zusammen mit UN-Nummer und dem Klassifizierungscode geben Auskunft über die Art und Gefährlichkeit des jeweiligen Stoffes.