Intersolia logo

Glossar

Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste, der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.

Berufskrankheiten werden nach BKV in sechs Gruppen eingeteilt:

  1. Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten (z.B. durch Blei, Phosphor, Kohlenmonoxid),
  2. Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten (z.B. durch Arbeit in Druckluft, Lärmschwerhörigkeit),
  3. Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten (z.B. von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten),
  4. Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells und der Eierstöcke (z.B. Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)),
  5. Hautkrankheiten (z.B. Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe),
  6. Krankheiten sonstiger Ursache (Augenzittern der Bergleute).


Ärzte und Arbeitgeber sind verpflichtet und die Krankenkassen sind dazu angehalten, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger zu melden. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger entscheiden dann, ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann.