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Glossar

Brandfördernd

Brandfördernde Stoffe und Gemische (gemäß CLP-Verordnung „oxidierend“) sind in der Regel selbst nicht brennbar. Sie können aber bei Berührung oder Vermischung mit brennbaren Stoffen oder Gemischen durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien verursachen oder unterstützen. Solche Stoffe sind z.B. organische Peroxide, Kaliumchlorat, Fluor. Brandfördernde Stoffe und Gemische werden als Gefahrstoffe mit dem Symbol „Brandfördernd“ gekennzeichnet und gehören als Gefahrgut zur ADR-Klasse 5.1 „Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe“.