Brennbar ist im Sinne der TRGS 510 ein Stoff, Gemisch oder Material, wenn es bei Entzündung eine exotherme Reaktion mit Luftsauerstoff eingehen kann.
Brennbar ist im Sinne der TRGS 510 ein Stoff, Gemisch oder Material, wenn es bei Entzündung eine exotherme Reaktion mit Luftsauerstoff eingehen kann.