Brennbar ist im Sinne der TRGS 510 ein Stoff, Gemisch oder Material, wenn es bei Entzündung eine exotherme Reaktion mit Luftsauerstoff eingehen kann.
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Brennbar ist im Sinne der TRGS 510 ein Stoff, Gemisch oder Material, wenn es bei Entzündung eine exotherme Reaktion mit Luftsauerstoff eingehen kann.