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Chemical Management Report 2024

Glossar

CLP

Was ist die CLP-Verordnung?

In Deutschland werden die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen durch das Chemikaliengesetz (ChemG) sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Diese Vorschriften setzen das international anerkannte GHS-System (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) um.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass gefährliche Chemikalien korrekt identifiziert und die Gefahren für Anwender durch standardisierte Gefahrensymbole und Warnhinweise klar kommuniziert werden. Dadurch sollen die menschliche Gesundheit und die Umwelt geschützt werden.

Weitere Informationen (BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).

Die deutschen Regelungen umfassen daher:

  • Einstufung: Chemische Stoffe und Gemische müssen entsprechend ihren gefährlichen Eigenschaften eingestuft werden, z. B. als entzündlich, akut toxisch, ätzend oder umweltgefährlich.
  • Kennzeichnung: Produkte mit gefährlichen Chemikalien müssen mit Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern, Gefahrenhinweisen und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet sein. So können Anwender die Risiken verstehen und die Produkte sicher handhaben.
  • Verpackung: Gefährliche Chemikalien müssen so verpackt sein, dass Anwender und Umwelt geschützt werden. Dazu gehören u. a. kindersichere Verschlüsse und tastbare Warnhinweise für sehbehinderte Personen.

Kennzeichnung nach deutschem Recht

Wenn Sie Produkte mit chemischen Stoffen in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Sie die Anwender über Risiken informieren und darüber, wie sie sich selbst und die Umwelt schützen können. Diese Informationen müssen immer auf dem Produktetikett angegeben sein. Die Anforderungen ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit dem Chemikaliengesetz (ChemG).

Hersteller, Importeure, Händler und Vertreiber sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Kennzeichnung inhaltlich korrekt und formal richtig ist. Für gewerbliche Anwender müssen zusätzlich detaillierte Informationen im Sicherheitsdatenblatt bereitgestellt werden. Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind in Deutschland ebenfalls über ChemG und GefStoffV geregelt.

Erfahren Sie mehr:

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Unsere EHS-Berater bieten fachkundige Unterstützung in allen Bereichen des Chemikalienmanagements – von Gefährdungsbeurteilung und Substitution bis hin zur Einhaltung von REACH und anderen Vorschriften. Darüber hinaus bieten wir Schulungen an, um Ihr Wissen in den Bereichen Sicherheit, Gesetzgebung und Chemikalienhandhabung zu stärken.

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