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Chemical Management Report 2024

Wann ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich?

Säkerhetsdatablad

Der sichere Umgang mit chemischen Stoffen und Gemischen ist entscheidend für den Schutz von Mensch und Umwelt. Sicherheitsdatenblätter (SDB) spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie umfassende Informationen über die Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen der verwendeten Produkte bereitstellen. Doch wann ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich, und welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

In diesem Artikel klären wir alle wesentlichen Fragen zu Sicherheitsdatenblättern und bieten eine detaillierte Übersicht über die gesetzlichen Vorgaben.

Innehåll

Was ist ein Sicherheitsdatenblatt?

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB), auch bekannt als Safety Data Sheet (SDS), ist ein Dokument, das umfassende Informationen über die Eigenschaften eines chemischen Stoffes oder Gemischs liefert. Es enthält wichtige Daten zu Gefahren, Handhabung, Lagerung und Notfallmaßnahmen, die für den sicheren Umgang mit chemischen Produkten erforderlich sind. Sicherheitsdatenblätter sind ein wesentliches Werkzeug zur Einhaltung von Vorschriften und zum Schutz von Gesundheit und Umwelt.

Wann wird ein Sicherheitsdatenblatt benötigt?

Laut der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) und der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) müssen Sicherheitsdatenblätter bereitgestellt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Der Artikel 31 der REACH-Verordnung soll sicherstellen, dass Importeure von chemischen Stoffen und Gemischen alle notwendigen Informationen zur sicheren Verwendung ihrer Produkte bereitstellen. Dies trägt zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei. Der Artikel beinhaltet auch, wann ein Sicherheitsdatenblatt nötig ist und was darin enthalten sein muss. Er legt auch fest, wie dieses Dokument weitergegeben werden soll. Hier sind die wichtigsten Situationen, in denen ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist:

  1. Gefährliche Chemikalien
    Ein Sicherheitsdatenblatt muss bereitgestellt werden, wenn ein Stoff oder Gemisch gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft wird. Diese Einstufung kann physikalische Gefahren (z.B. Entzündbarkeit), Gesundheitsgefahren (z.B. Toxizität) oder Umweltgefahren (z.B. Wassergefährdung) umfassen. Das Sicherheitsdatenblatt muss detaillierte Informationen über die Gefahren des Produkts und die erforderlichen Schutzmaßnahmen enthalten.
  2. PBT- oder vPvB-Stoffe
    Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind, erfordern ebenfalls ein Sicherheitsdatenblatt. Diese Stoffe stellen aufgrund ihrer langfristigen Umwelteinwirkungen und ihres Potentials zur Anreicherung in Organismen besondere Risiken dar.
  3. Besonders besorgniserregende Stoffe
    Wenn ein Stoff auf der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe gemäß Artikel 59.1 der REACH-Verordnung steht, muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Diese Liste umfasst Stoffe, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt haben können, wie z.B. krebserzeugende, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe.
  4. Nicht gefährliche Gemische
    Selbst wenn ein Gemisch nicht als gefährlich eingestuft ist, kann ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich sein. Dies gilt, wenn das Gemisch gefährliche Stoffe in bestimmten Konzentrationen enthält oder spezifische Grenzwerte überschreitet. In solchen Fällen muss der Lieferant auf Anfrage ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.
    • das Gemisch mindestens einen Stoff enthält, der eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellt, in einer Konzentration von mindestens 1,0 Gew.-% bei nicht gasförmigen Gemischen und mindestens 0,2 Vol.-% bei gasförmigen Gemischen.
    • das Gemisch mindestens einen Stoff in Konzentrationen von mindestens 0,1 Gew.-% für nicht gasförmige Gemische enthält, die krebserzeugend Kategorie 2, fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1A, 1B oder 2, Hautallergen Kategorie 1, Atemwegssensibilisator Kategorie 1 sind oder durch Laktation wirken. Dies gilt auch, wenn es als PBT oder vPvB eingestuft ist oder aus anderen als den in 1) genannten Gründen in die Liste gemäß Artikel 59 Absatz 1 aufgenommen wurde.
    • das Gemisch einen Stoff mit einem Gemeinschaftsgrenzwert (EU-Grenzwert) enthält.
Alles, was Sie über Sicherheitsdatenblätter (SDB) wissen müssen

Sprachanforderungen

Sofern nicht anders von dem betreffenden Land angegeben, muss das Sicherheitsdatenblatt (SDB) in der Amtssprache der Länder bereitgestellt werden, in denen der Stoff oder das Gemisch vertrieben wird. Zum Beispiel müssen in Schweden Sicherheitsdatenblätter auf Schwedisch, in Deutschland entsprechend in Deutsch verfasst sein. D.h. wenn ein Lieferant aus der EU oder dem EWR ein chemisches Produkt, das unter die Anforderungen für SDB fällt, auf dem deutschen Markt vertreibt, muss er dem Empfänger ein SDB in deutscher Sprache zur Verfügung stellen. Wenn Sie als Empfänger kein deutsches SDB erhalten, sind Sie dafür verantwortlich, es vor dem Weiterverkauf in Deutschland ins Deutsche zu übersetzen.

Die Sprachanforderung gilt nicht, wenn ein Unternehmen einen Stoff oder Gemisch für den eigenen Gebrauch herstellt oder importiert, oder wenn das Produkt gemäß den oben genannten Anforderungen kein SDB benötigt.

Ausnahmen

Bei dem Verkauf gefährlicher Stoffe oder Gemische an Endverbraucher ist die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts nicht obligatorisch. Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, dass ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die Gesundheit, Sicherheit und den Umweltschutz der Verbraucher zu gewährleisten. Sollte ein Endverbraucher ein Sicherheitsdatenblatt anfordern, muss dieses vorgelegt werden können.

Für einige Produktkategorien, wie Medikamente und Kosmetikprodukte, die direkt vom Verbraucher genutzt werden, ist kein Sicherheitsdatenblatt nötig. Auch für Waren gibt es keine Pflicht, ein Sicherheitsdatenblatt bereitzustellen.

Utbildning

Säkerhetsdatablad och märkning

Under utbildningen går vi igenom relevant lagstiftning och hur ett säkerhetsdatablad byggs upp. Vi tittar på vanliga fel i säkerhetsdatablad och på hur man klassificerar en blandning.

Verantwortung für Importe außerhalb der EU/des EWR

Wenn Sie Produkte von einem Lieferanten außerhalb der EU/des EWR importieren und weiterverkaufen, sind Sie dafür verantwortlich, ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) zu erstellen und bereitzustellen, das den Anforderungen der REACH-Verordnung entspricht.

Fazit

Sicherheitsdatenblätter sind ein unverzichtbares Instrument zur sicheren Handhabung und Verwendung chemischer Stoffe und Gemische. Die Einhaltung der Anforderungen gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung gewährleistet nicht nur die gesetzliche Compliance, sondern schützt auch Mensch und Umwelt. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Sicherheitsdatenblätter vollständig, aktuell und klar verständlich sind, um den höchsten Standards der Sicherheit und Vorschriften gerecht zu werden.

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Unsere EHS-Experten sind hochqualifiziert und bringen umfassende Erfahrung mit, wenn es darum geht, Sicherheitsdatenblätter zu überprüfen, zu übersetzen und neue Sicherheitsdatenblätter für Ihre chemischen Produkte zu erstellen. Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden – wir unterstützen Sie gerne in diesem Prozess.

Intersolia team

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