Verpackungen, die gefährliche Stoffe oder ein gefährliches Gemisch erhalten, müssen zum Schutz des Verwenders und der Umwelt eine Kennzeichnung haben. Diese Kennzeichnung besteht aus mehreren Elementen, darunter den Gefahrenhinweisen, also den H-Sätzen (Hazard Statements), P-Sätzen (Precaution Statements) und EUH-Sätzen (EU Hazard Statements). Anders als die weltweit angewendeten H- und P-Sätze werden die EUH-Sätze ausschließlich in der EU verwendet. EUH-Sätze sind ehemalige R-Sätze, für welche es keinen äquivalenten H-Satz gab. So ist beispielsweise der EUH019 der ehemalige R19.