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Glossar

Exposition gegenüber Gefahrstoffen

Gemäß BAuA und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterscheidet man aufgrund der Hauptaufnahmewege zwischen inhalativer und dermaler Exposition:

  • die inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines Gefahrstoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten;
  • eine dermale Exposition liegt vor, wenn Hautkontakt gegenüber hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen besteht.


Im Gegensatz dazu liegt eine Aufnahme von Gefahrstoffen über den Verdauungstrakt („orale Exposition“) nur indirekt im Anwendungsbereich der GefStoffV. Es handelt sich dabei um die Folge von Verschleppungen oder Kontaminationen, insbesondere an den Händen mit anschließendem Hand-Mund-Kontakt (z. B. Blei).
Eine Exposition gegenüber einem Gefahrstoff führt nicht immer zu einer Gefährdung der Beschäftigten, muss aber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß GefStoffV berücksichtigt werden.