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Glossar

Fachkunde gemäß Gefahrstoffverordnung

Fachkundige für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen laut GefStoffV sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen haben und mit den Vorschriften so weit vertraut sind, dass sie die Arbeitsbedingungen vor Beginn der Tätigkeit beurteilen und die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen bei der Ausführung der Tätigkeiten überprüfen können. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgaben. Fachkundige Personen sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Der DGUV-Grundsatz 313-003 beschreibt die Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.