Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gemäß GefStoffV ist eine Beurteilung der mit den Tätigkeiten verbundenen inhalativen (durch Einatmen), dermalen (durch Hautkontakt), oralen (durch Verschlucken) und physikalisch-chemischen Gefährdungen (z. B. Brand- und Explosionsgefährdungen) sowie der sonstigen durch Gefahrstoffe bedingten Gefährdungen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist vor der Aufnahme der Tätigkeit von einer fachkundigen Person tätigkeitsbezogen zu erstellen und zu dokumentieren und dient als Basis für die zu ergreifenden innerbetrieblichen Maßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist auf dem aktuellen Stand zu halten.
Die TRGS 400 beschreibt detailliert die Vorgehensweise zur Informationsermittlung für die Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt ebenfalls das vereinfachte Vorgehen auf, wenn z.B. ein verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium (VSK), eine Gefährdungsbeurteilung des Herstellers oder auch branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen, wie z.B. entsprechend passende GisChem-Datenblätter, vorliegen.