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Glossar

Gefahrgutbeauftragter

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und diesem Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es laut GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen.