Nach 42 Monaten Abstinenz sind wir zurück mit unserem EHS – Campus. Live und in Farbe!

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Glossar

Inverkehrbringen

Inverkehrbringen ist gemäß Artikel 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen an Dritte, oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen.