Keimzellmutagen gemäß Anhang I Teil 3 der CLP-Verordnung sind Stoffe, die Mutationen in den Keimzellen von Menschen auslösen können, welche an die Nachkommen weitergegeben werden können.
Keimzellmutagen gemäß Anhang I Teil 3 der CLP-Verordnung sind Stoffe, die Mutationen in den Keimzellen von Menschen auslösen können, welche an die Nachkommen weitergegeben werden können.