Ortsbewegliche Behälter im Sinne von TRGS 510 sind dazu bestimmt, dass in ihnen Gefahrstoffe transportiert und gelagert werden. Dies sind unter anderem:
- Verpackungen, z.B. Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke,
- Großpackmittel, z.B. IBC (Intermediate Bulk Container), Big Bags bzw. FIBC (Flexible Intermediate Bulk Container),
- Großverpackungen,
- Tankcontainer/ortsbewegliche Tanks,
- Container für Schüttgüter,
- Druckgasbehälter,
- Aerosolpackungen oder Druckgaskartuschen,
- Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeuge.