Das STOP-Prinzip ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen gegen eine Gefährdung am Arbeitsplatz bzw. beim Umgang mit Gefahrstoffen:
- S – Substitution, also eine Prüfung, ob Gefahrstoffe durch weniger oder gar nicht gefährliche Stoffe ersetzt werden können,
- T – Technische Schutzmaßnahmen, z.B. geschlossene Systeme, technische Lüftung, Absaugung,
- O – Organisatorische Maßnahmen, z.B. Wartungspläne, Begehungen, Unterweisungen, Arbeitsplatzrotation,
- P – Persönliche Maßnahmen, z.B. Schutzkleidung, Atemschutz
Diese Rangfolge hat der Arbeitgeber bei der Festlegung und Anwendung von Schutzmaßnahmen zu beachten.