Laut TRGS 555 muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Unterweisung seine Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung über die an ihrem Arbeitsplatz bestehenden Gefahren und Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Gefahrstoffen informieren.
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Laut TRGS 555 muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Unterweisung seine Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung über die an ihrem Arbeitsplatz bestehenden Gefahren und Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Gefahrstoffen informieren.