Laut TRGS 555 muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Unterweisung seine Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung über die an ihrem Arbeitsplatz bestehenden Gefahren und Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Gefahrstoffen informieren.
Laut TRGS 555 muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Unterweisung seine Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung über die an ihrem Arbeitsplatz bestehenden Gefahren und Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Gefahrstoffen informieren.