vPvB-Stoffe sind sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe. Die Kriterien zur Einstufung als vPvB-Stoff sind in Anhang XIII der REACH-Verordnung aufgeführt.
vPvB-Stoffe sind sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe. Die Kriterien zur Einstufung als vPvB-Stoff sind in Anhang XIII der REACH-Verordnung aufgeführt.