Im Sinne der TRGS 510 liegt eine Zusammenlagerung vor, wenn sich verschiedene Gefahrstoffe in einem Lagerabschnitt oder einer Rückhalteeinrichtung befinden.
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Im Sinne der TRGS 510 liegt eine Zusammenlagerung vor, wenn sich verschiedene Gefahrstoffe in einem Lagerabschnitt oder einer Rückhalteeinrichtung befinden.