Die Verwendung von Chemikalien birgt potenzielle Gefahren für Mensch und Umwelt. Um diese Gefahren zu verringern, existieren Vorschriften und Einschränkungen, die den Gebrauch und Umgang mit bestimmten Chemikalien regeln. In diesem Beitrag wird erläutert, was Beschränkungslisten sind, wie sie erstellt und angewendet werden sowie welche spezifischen Listen in Deutschland und der EU relevant sind. Dabei wird insbesondere auf die allgemeine Beschränkungsliste eingegangen und die regulatorischen Maßnahmen in Deutschland und Europa erklärt.
Was sind Beschränkungslisten?
Beschränkungslisten sind Dokumente oder Verzeichnisse von Stoffen, die spezifischen Anforderungen, Beschränkungen oder Verboten unterliegen, meist aufgrund ihrer potenziellen Gefährdung für die Gesundheit oder die Umwelt. Diese Listen helfen Unternehmen dabei sicherzustellen, dass alle relevanten gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Sicherheit im Chemikalienmanagement gewährleistet ist.
In Gefahrstoffmanagement-Systemen wie iChemistry werden diese Listen übersichtlich präsentiert, sodass Sie die Einhaltung der Vorschriften leicht überwachen können. Sie haben auch die Möglichkeit, individuelle Beschränkungslisten zu erstellen, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen.
Bedeutung und Nutzen von Beschränkungslisten
Beschränkungslisten bieten Unternehmen und Institutionen eine strukturierte Möglichkeit, die Einhaltung von Umwelt- und Gesundheitsvorschriften zu gewährleisten. Sie dienen als zentrale Informationsquelle und ermöglichen es, Risiken frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Indem sie sicherstellen, dass nur sichere und gesetzlich zugelassene Chemikalien verwendet werden, tragen sie zur Minimierung von Gesundheits- und Umweltrisiken bei.
Regulatorische Rahmen und Zuständigkeiten
Die Regelungen für Beschränkungslisten werden hauptsächlich auf EU-Ebene festgelegt. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist für die Umsetzung der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) verantwortlich, aus der viele Beschränkungslisten hervorgehen. Daneben gibt es nationale Regelungen, beispielsweise durch das deutsche Bundeanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Diese Organisationen bewerten kontinuierlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse und aktualisieren die Listen regelmäßig, um auf neue Gefährdungen zu reagieren.
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung ist eine der umfassendsten Chemikalienverordnungen weltweit und bildet den Kern des europäischen Chemikalienrechts. Ziel der REACH-Verordnung ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern. REACH stellt hohe Anforderungen an die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Nationale Regelungen und Behörden
Neben der ECHA gibt es nationale Behörden, die zusätzliche Anforderungen und Regelungen erlassen. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine wichtige Institution, die für die Umsetzung und Überwachung von Chemikalienvorschriften verantwortlich ist. Die BAuA arbeitet eng mit der ECHA zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Regelungen im Einklang mit den europäischen Vorschriften stehen.
Als Hersteller, Importeur, Anwender oder Händler chemischer Produkte sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Produkte und deren Verwendung allen geltenden Beschränkungen entsprechen.
Welchen Zweck haben Beschränkungslisten?
Beschränkungs- und Verbotslisten dienen dazu, die Verwendung gefährlicher Stoffe gemäß den Vorgaben von Behörden und Organisationen einzuschränken. Sie bieten eine zentrale Informationsquelle, um den Überblick über diese Anforderungen zu behalten und deren Einhaltung sicherzustellen.
Mithilfe der Beschränkungsliste können Unternehmen:
- Gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Ihre chemischen Produkte einhalten, einschließlich:
- Schulungsanforderungen
- Anforderungen an die ärztliche Untersuchung
- Führen von Arbeitnehmerregistern/Substitutionsuntersuchungen
- Genehmigungsvoraussetzungen
- Verbotene Stoffe
- Produkte identifizieren, die entfernt, ersetzt oder in ihrer Verwendung reduziert werden müssen.
- Die Handhabung und Gefährdungsbeurteilungen besonders gefährlicher Produkte überprüfen.
Automatischer Abgleich mit Beschränkungs- und Verbotslisten
In unserem Chemikalienmanagementsystem iChemistry werden Ihre Stoffe automatisch markiert, wenn besondere Anforderungen für deren Verwendung gelten, wie etwa Schulungsanforderungen oder Genehmigungsanträge. Dies hilft Ihnen, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und sich auf das System verlassen zu können.
Durch die Verwendung von Beschränkungslisten können Unternehmen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies umfasst nicht nur die Identifizierung verbotener oder eingeschränkter Stoffe, sondern auch die Implementierung notwendiger Maßnahmen, wie Schulungen und Gesundheitsüberwachungen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Wann werden die Listen mit neuen Stoffen aktualisiert?
Die Häufigkeit der Aktualisierungen variiert je nach Behörde und Organisation. Die ECHA aktualisiert ihre Listen in der Regel mindestens zweimal im Jahr, während nationale Behörden wie die BAuA zusätzliche Updates herausgeben können. Unternehmen sollten regelmäßig die neuesten Informationen prüfen, um sicherzustellen, dass sie alle aktuellen Vorschriften einhalten.
Die Aktualisierung der Listen in iChemistry erfolgt mindestens viermal im Jahr zeitgleich mit den Aktualisierungen der Herausgeber. In iChemistry wird jede Nacht ein Abgleichprozess durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsdatenblätter Ihrer Produkte auf dem neuesten Stand sind. Dieser Prozess umfasst den Abgleich mit den neuesten Beschränkungslisten und stellt sicher, dass alle relevanten Änderungen berücksichtigt werden. Dadurch können Unternehmen sicher sein, dass ihre Daten immer aktuell sind und sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Allgemeine Beschränkungslisten
Beschränkungslisten werden auf Basis verschiedener Kriterien erstellt, darunter CAS/EG-Nummern und H-Sätze. Zu den prominenten Beschränkungslisten gehören:
Listen mit Übereinstimmungen mit CAS/EG-Nummern
CAS-Nummern und EG-Nummern sind wichtige Identifikationsmerkmale für chemische Stoffe. Sie ermöglichen eine eindeutige und einheitliche Kommunikation über verschiedene Länder und Systeme hinweg. Diese Nummern sind entscheidend für die Erstellung von Beschränkungslisten, da sie eine präzise Identifizierung und Nachverfolgbarkeit der Stoffe gewährleisten.
In Beschränkungslisten werden Stoffe häufig anhand ihrer CAS- oder EG-Nummern aufgeführt. Diese Vorgehensweise vereinfacht die Überwachung und Verwaltung von Chemikalien erheblich.
Die REACH-Kandidatenliste umfasst über 200 besonders besorgniserregende Stoffe (Substance of Very High Concern, SVHC). Diese Stoffe haben Eigenschaften, die schwerwiegende und dauerhafte Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben können, wie:
- Karzinogenität
- Erbgutveränderungen
- Reproduktionstoxizität
- Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität (PBT-Stoffe)
- Sehr hohe Persistenz und sehr hohe Bioakkumulation (vPvB-Stoffe)
- Andere besonders gefährliche Eigenschaften, die als ebenso schwerwiegend eingestuft werden wie die oben aufgeführten (beispielsweise hormonschädigende Eigenschaften)
Unternehmen, die chemische Produkte in der EU herstellen, importieren oder vertreiben, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine Stoffe aus dieser Liste enthalten oder bestimmte Anforderungen erfüllen, falls dies der Fall ist.
Beispiele für besonders gefährliche Stoffe
Zu den Stoffen auf der REACH-Kandidatenliste gehören unter anderem:
- Benzol: bekannt für seine krebserregenden Eigenschaften
- Bisphenol A (BPA): ein Stoff, der hormonelle Wirkungen haben kann
- PFOA (Perfluoroctansäure): bekannt für seine Umweltschädlichkeit und Langlebigkeit
Unternehmen müssen bei der Verwendung solcher Stoffe besondere Vorsicht walten lassen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Diese Liste enthält Stoffe, für die eine Zulassung gemäß der REACH-Verordnung erforderlich ist. Diese Zulassungspflicht gilt unabhängig von der Menge, in der die Stoffe verwendet werden. Unternehmen müssen eine Zulassung beantragen, es sei denn, ein Lieferant in der Lieferkette hat bereits eine Zulassung erhalten und die Verwendung des Stoffes erfüllt die Bedingungen dieser Zulassung.
Die Zulassung von Stoffen gemäß REACH Anhang XIV erfordert umfangreiche Dokumentationen und Nachweise. Unternehmen müssen detaillierte Informationen über die Verwendung des Stoffes, die Expositionsszenarien und die geplanten Maßnahmen zur Risikominderung bereitstellen. Der Zulassungsprozess ist zeitaufwendig und erfordert eine enge Zusammenarbeit mit der ECHA.
Unternehmen, die Stoffe aus REACH Anhang XIV ohne die erforderliche Zulassung verwenden, riskieren erhebliche rechtliche Konsequenzen. Dies kann Bußgelder, Betriebsunterbrechungen und langfristige Schäden für das Unternehmensimage zur Folge haben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Anforderungen der Zulassungsliste genau zu befolgen.
Diese Liste enthält Stoffe, für die bestimmte Beschränkungen für ihre Verwendung gemäß der REACH-Verordnung gelten. Diese Beschränkungen werden eingeführt, um das Risiko für Mensch und Umwelt zu minimieren.
Diese Liste enthält Stoffe, für die bestimmte Beschränkungen für ihre Verwendung gelten, um das Risiko für Mensch und Umwelt zu minimieren. Ein Stoff auf dieser Liste ist nicht zwangsläufig vollständig verboten, kann aber nur unter bestimmten Bedingungen sicher verwendet werden.
Ein Beispiel für eine Beschränkung gemäß REACH Anhang XVII ist das Verbot der Verwendung von Asbest in Bauprodukten. Obwohl Asbest aufgrund seiner gefährlichen Eigenschaften weitgehend verboten ist, gibt es spezifische Beschränkungen für bestimmte Anwendungen, die strenge Kontrollen und Maßnahmen zur Risikominderung erfordern.
Auch hier müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie alle Bedingungen und Einschränkungen einhalten, die für die Verwendung von Stoffen auf der Beschränkungsliste gelten. Dies umfasst oft die Implementierung spezifischer Sicherheitsmaßnahmen und die Bereitstellung detaillierter Informationen für die Anwender.
Lesen Sie mehr über diese Beschränkungsliste in unserer iChemistry-Wissensdatenbank.
Die SIN-Liste (“Substitute It Now“) ist eine Zusammenstellung von gefährlichen Chemikalien, die weltweit in verschiedenen Produkten und Herstellungsprozessen verwendet werden. Entwickelt von der NGO ChemSec, basiert diese Liste auf wissenschaftlichen Studien und Informationen aus bestehenden Datenbanken. Sie dient dazu, Unternehmen dabei zu helfen, gefährliche Stoffe durch sicherere Alternativen zu ersetzen.
Die SIN-Liste zielt darauf ab, den Einsatz gefährlicher Chemikalien zu reduzieren und die Verwendung sichererer Alternativen zu fördern. Sie bietet Unternehmen eine wertvolle Ressource, um potenziell schädliche Substanzen zu identifizieren und Strategien zur Substitution zu entwickeln. Dies trägt zur Verbesserung der Produktqualität und zur Erhöhung der Sicherheit für Mensch und Umwelt bei.
Stoffe auf der SIN-Liste umfassen:
- Phthalate: Weichmacher, die in vielen Kunststoffprodukten verwendet werden und hormonelle Störungen verursachen können.
- Flammschutzmittel wie PBDEs (Polybromierte Diphenylether): bekannt für ihre Persistenz und Bioakkumulation in der Umwelt.
- Schwermetalle wie Blei und Cadmium: toxisch und schädlich für die Gesundheit und die Umwelt.
Diese Richtlinie listet prioritäre Stoffe auf, die negative Auswirkungen auf die aquatische Umwelt haben. Ziel ist es, eine Verschlechterung der Wasserqualität in der EU zu verhindern und sicherzustellen, dass zukünftige Generationen Zugang zu sauberem Wasser haben. Die auf dieser Liste aufgeführten Stoffe unterliegen spezifischen Vorschriften und Maßnahmen, um ihre Freisetzung in die Umwelt zu kontrollieren oder zu reduzieren.
Die Wasserrahmenrichtlinie zielt darauf ab, einen umfassenden Rahmen für den Schutz der Wasserressourcen in Europa zu schaffen. Dies umfasst nicht nur die Reduktion der Verschmutzung, sondern auch die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen und die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme.
Beispiele für prioritäre Stoffe in der Wasserrahmenrichtlinie sind:
- Quecksilber: stark toxisch und schädlich für aquatische Lebensformen
- Cadmium: bekannt für seine toxischen Wirkungen und Umweltpersistenz
- Organische Schadstoffe wie Pestizide und Industriechemikalien, die negative Auswirkungen auf die Wasserqualität haben
Lesen Sie mehr über diese Beschränkungsliste in unserer iChemistry-Wissensdatenbank.
In unserem Chemikalienmanagementsystem iChemistry werden Ihre Produkte automatisch gekennzeichnet, wenn für die Verwendung besondere Anforderungen bestehen, beispielsweise Schulungsanforderungen und Genehmigungsanträge.
Wenn Sie mehr über diese integrierten Listen erfahren wollen, nehme Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Listen mit Übereinstimmungen von H-Sätzen
Gefahrenhinweise (H-Sätze) sind Teil des weltweit harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Diese Hinweise bieten klare und standardisierte Informationen über die spezifischen Gefahren, die von chemischen Stoffen ausgehen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der globalen Harmonisierung der Chemikaliensicherheit und erleichtern die Kommunikation und das Verständnis der Gefahren weltweit.
Durch den Abgleich von H-Sätzen können Unternehmen schnell erkennen, welche Stoffe besondere Gefahren darstellen und welchen Beschränkungen oder zusätzlichen Anforderungen sie unterliegen. Dieses erleichtert die Gefährdungsbeurteilung und das Management gefährlicher Chemikalien erheblich.
Allergene – Intersolia
Diese firmeneigene Beschränkungsliste enthält chemische Stoffe, die als allergen eingestuft sind (z.B. H317
und H334
). Sie hilft Unternehmen, die Einführung allergener Produkte in ihren Betrieb zu vermeiden.
Die Allergenliste ist besonders wichtig für Unternehmen, die in Branchen tätig sind, in denen der Kontakt mit allergenen Stoffe vermieden werden muss, wie beispielsweise in der Lebensmittelindustrie, der Kosmetikbranche und im Gesundheitswesen. Durch die Vermeidung dieser Stoffe können Unternehmen das Risiko allergischer Reaktionen bei Mitarbeitern und Kunden minimieren.
Beispiele für allergene Stoffe
Typische allergene Stoffe auf dieser Liste umfassen:
- Isocyanate: häufig in Lacken und Klebstoffen verwendet und können Haut- und Atemwegsallergien auslösen.
- Nickel: in vielen Metalllegierungen enthalten und ein bekanntes Kontaktallergen.
- Latex: in medizinischen Handschuhen und anderen Produkten verwendet und kann allergische Reaktionen verursachen.
CMR - Intersolia
Die CMR-Liste von Intersolia enthält Stoffe, die als krebserregend (K), keimzellmutagen (M) oder reproduktinstoxisch (R) (also KMR bzw. carcinogenic (C), mutagenic (M) or toxic to reproduction (R)) eingestuft sind. Zu den relevanten H-Sätzen gehören beispielsweise H340
, H350
und H360
. Für diese Stoffe können zusätzliche Untersuchungen, Dokumentationen und Register der exponierten Mitarbeiter erforderlich sein.
CMR-Stoffe stellen besonders hohe Risiken für die menschliche Gesundheit dar. Die Identifizierung und Kontrolle dieser Stoffe ist entscheidend, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und langfristige gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden, wenn sie mit diesen Stoffen arbeiten.
Beispiele für CMR-Stoffe
Typische CMR-Stoffe umfassen:
- Benzol: ein bekanntes Karzinogen, das in vielen industriellen Prozessen verwendet wird.
- Formaldehyd: krebserregend und in vielen Harzen und Klebstoffen enthalten.
- Phthalate: reproduktionstoxisch und in vielen Weichmachern enthalten.
Schwangere und stillende Personen
Die Kriterien für diese Liste stehen im Zusammenhang mit der Gesetzgebung für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen.
Sobald ein Arbeitgeber erfährt, dass eine Arbeitnehmerin schwanger ist oder stillt, muss er sie informieren und dafür sorgen, dass sie nicht gefährlichen Konzentrationen von Produkten ausgesetzt ist, die als H340
, H350
, H360
oder H370
eingestuft sind.
PFAS-Beschränkungsliste in iChemistry
Mit unserer neuen PFAS-Beschränkungsliste können Sie jetzt ganz einfach überprüfen, welche Ihrer Produkte PFAS enthalten.
Angesichts der aktuellen Rechtslage und zunehmender Regulierungen können Sie so frühzeitig die Substitution dieser Stoffe planen und nach Alternativen suchen.
Wie kann ich Beschränkungslisten in meiner Substitutions- und Nachhaltigkeitsarbeit nutzen?
Beschränkungslisten sind ein wesentliches Instrument für die Substitution gefährlicher Chemikalien. Sie bieten wertvolle Informationen, um sicherere Alternativen zu identifizieren und die Sicherheit von Produkten und Prozessen zu verbessern.
Sofern Sie iChemistry nutzen, können Sie die wichtigsten Listen kostenlos einsehen und auf Wunsch individuell an Ihre spezifischen Anforderungen anpasste Listen anfordern. Das System ermöglicht es Ihnen, neue Produkte zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie keine „eingeschränkten“ Stoffe enthalten, bevor sie in Ihrem Betrieb eingeführt werden. Ihre ausgewählten Listen finden Sie direkt im Reiter „Überblick“, wenn Sie sich anmelden. So können Sie leicht verfolgen, ob Ihre Produkte mit den Listen übereinstimmen und ob Maßnahmen getroffen werden sollten (z.B. Prüfung einer Substitution).
Alternativ können Sie auch die Listen im Modul „Inventar“ nutzen. Dort sehen Sie sofort, ob das geplante neue Produkt einen Stoff enthält, der auf einer der Beschränkungslisten steht. Sollte dieses der Fall sein, können Sie daraufhin ganz einfach ein anderes Produkt in Erwägung ziehen.
Substitution als Strategie
Die Substitution gefährlicher Chemikalien durch sicherere Alternativen ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategien vieler Unternehmen. Durch den Einsatz von Beschränkungslisten können Unternehmen proaktiv nach Ersatzstoffen suchen, die weniger gefährlich sind und die gleichen technischen Anforderungen erfüllen.
Nachhaltigkeitsbemühungen und Compliance
Die Einhaltung von Beschränkungslisten trägt nicht nur zur Erhöhung der Sicherheit bei, sondern ist auch ein wichtiger Faktor für die Nachhaltigkeit. Unternehmen, die gefährliche Stoffe durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzen, tragen aktiv zum Umweltschutz bei und verbessern ihre ökologische Bilanz. Zudem vermeiden sie potenzielle rechtliche Konsequenzen und stärken ihr Image als verantwortungsbewusste Akteure in der Industrie.
Fazit
Beschränkungslisten sind ein unersetzliches Werkzeug im modernen Chemikalienmanagement. Sie helfen Unternehmen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten, Risiken zu minimieren und den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern. Durch die Nutzung von Systemen wie iChemistry können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und proaktiv Maßnahmen zur Substitution gefährlicher Stoffe ergreifen. So tragen Beschränkungslisten nicht nur zur Sicherheit und Compliance bei, sondern fördern auch nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken.
Unsere EHS-Experten stehen Ihnen zur Verfügung
Unsere EHS-Berater verfügen über umfassende Kenntnisse im Umgang mit Beschränkungslisten und unterstützen Sie dabei, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Wir bieten auch Schulungen zu Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen, REACH, Chemikalienmanagement, Risikobewertung sowie zur praktischen Anwendung unserer Systeme iChemistry, iPublisher und iDistributor und an.