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Chemical Management Report 2024

12 häufige Fehler in Sicherheitsdatenblättern (SDB)

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Unternehmen, die chemische Produkte in der Europäischen Union, einschließlich Deutschland, auf den Markt bringen, sind gemäß der REACH-Verordnung verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter (SDB) bereitzustellen. Diese dienen dazu, den Anwendern der Chemikalien die erforderlichen Informationen über die gefährlichen Eigenschaften der Produkte sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung zu vermitteln.

Wie zuverlässig sind die Informationen in einem Sicherheitsdatenblatt? Natürlich sind sie grundsätzlich vertrauenswürdig, jedoch haben sich einige häufige Fehler herauskristallisiert, die es zu vermeiden gilt.

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1: Identifizierung des Stoffs/der Mischung und des Unternehmens

Notrufnummer – Für jedes Land, in dem das Produkt verkauft wird, muss eine gültige Notrufnummer des zuständigen Giftinformationszentrums angegeben werden. Innerhalb Deutschlands kann die Notrufnummer je nach Bundesland variieren, insbesondere für Produkte, die als gesundheitlich oder physikalisch gefährlich eingestuft sind. Es ist wichtig, dass die Nummer aktuell und leicht zugänglich ist, um im Notfall schnell reagieren zu können.

Abschnitt 2: Gefahreneigenschaften

Fehlende Kennzeichnungsphrasen – In manchen Fällen sind zusätzliche Kennzeichnungsphrasen erforderlich, die nicht durch die CLP-Veordnung abgedeckt sind, z. B. durch das VOC-Richtlinienpaket (volatile organische Verbindungen) oder durch die Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004. Diese müssen in Abschnitt 2 angegeben werden.

Missverständliche Konzentrationsbereiche der Inhaltsstoffe – Wenn in den Angaben zur Zusammensetzung Konzentrationsbereiche statt exakter Werte verwendet werden, muss die höchste Konzentration im angegebenen Bereich zur Klassifizierung des Produkts herangezogen werden. Dies betrifft sowohl Abschnitt 2 als auch Abschnitt 3.

Abschnitt 3: Zusammensetzung/Information zu den Bestandteilen

Fehlende Stoffidentifizierung – Manchmal werden Stoffe ohne CAS- oder EG-Nummer angegeben. Diese Nummern sind jedoch zwingend erforderlich, um die chemischen Substanzen eindeutig zu identifizieren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Falls vorhanden, sollten auch die REACH-Registrierungsnummern aufgeführt werden, da sie die Einhaltung der europäischen Chemikalienverordnung belegen.

Falsch klassifizierte Inhaltsstoffe – Nicht alle Stoffe haben eine harmonisierte Einstufung. Wenn ein Stoff jedoch eine harmonisierte Einstufung gemäß der CLP-Verordnung hat, muss diese verwendet werden. Falls Ausnahmen gemacht werden, muss dies im Sicherheitsdatenblatt klar vermerkt werden. Diese Einstufungen können auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) überprüft werden.

Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

Symptome bei Exposition – In Abschnitt 4 müssen die Symptome und Auswirkungen einer Exposition detailliert aufgeführt werden. Häufig wird hier nur auf die Gefahreneigenschaften des Produkts verwiesen, was jedoch nicht ausreichend ist.

Sicherheitsdatenblätter

Abschnitt 8: Begrenzung der Exposition/Persönlicher Schutz

Fehlende Grenzwerte für Arbeitsplatzexposition – In Deutschland gelten gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Diese müssen in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt werden.

Unvollständige Angaben zur Schutzausrüstung – Empfehlungen zur persönlichen Schutzausrüstung müssen detailliert und praxisnah sein. Es muss klar angegeben werden, welche Art von Handschuhmaterial, Atemschutz oder Belüftung erforderlich ist. Begriffe wie „geeignete“ Handschuhe oder „ausreichende“ Belüftung sind zu vage und bieten dem Anwender keine ausreichenden Hinweise für den sicheren Umgang mit dem Produkt.

Abschnitt 11 und 12: Toxikologische und ökologische Informationen

Fehlende toxikologische und/oder ökologische Angaben – Wenn in Abschnitt 11 und 12 keine toxikologischen oder ökologischen Angaben gemacht werden, muss dies im Text begründet werden, z. B. durch die Angabe, dass keine relevanten Daten vorliegen oder der Stoff nicht als gefährlich eingestuft ist.

Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

Unvollständige Informationen zur Entsorgung – Es muss genau beschrieben werden, wie leere Verpackungen und Produktreste ordnungsgemäß entsorgt werden sollen. Pauschale Formulierungen wie „gemäß den örtlich geltenden Vorschriften entsorgen“ sind unzureichend. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass gebrauchte Produkte, wie z. B. Schmieröle oder Chemikalien, nach Gebrauch andere Eigenschaften aufweisen können und daher eine gesonderte Entsorgungsanleitung erfordern.

Abschnitt 16: Sonstige Angaben

Fehlende Informationen zu Aktualisierungen – Bei der Aktualisierung eines Sicherheitsdatenblatts müssen die vorgenommenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version klar ersichtlich sein. Dies kann durch direkte Verweise auf die geänderten Abschnitte oder durch Markierungen im Randbereich erfolgen.

Sonstiges

Inkonsistente Informationen – Ein häufiger Fehler in Sicherheitsdatenblättern ist die Inkonsistenz zwischen den einzelnen Abschnitten. Ein Beispiel wäre die Angabe, dass ein Produkt als leicht entzündlich klassifiziert ist, aber keine Informationen zum Flammpunkt enthält. Ein weiteres Beispiel ist die Einstufung eines Produkts als ätzend, ohne dass Angaben zum pH-Wert gemacht werden, oder wenn die Risikomanagementmaßnahmen nicht den tatsächlichen Gefahren des Produkts entsprechen.

Fazit

Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind entscheidend, um Anwender über den sicheren Umgang mit chemischen Produkten zu informieren. Doch häufige Fehler wie unvollständige Notrufnummern, fehlende oder missverständliche Kennzeichnungen, falsche Klassifizierungen und ungenaue Angaben zu Schutzmaßnahmen können zu Unsicherheiten und Risiken führen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre SDB vollständig, konsistent und gesetzeskonform sind, um den Schutz der Anwender zu gewährleisten.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da!

Unsere EHS-Experten verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit Sicherheitsdatenblättern und unterstützen Sie dabei, die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Zudem bieten wir Schulungen zu Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften, REACH, Chemikalienmanagement sowie Risikobewertungen an.