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Gefahrstoffverzeichnis: Anforderungen und Umsetzung in der Praxis

Så uppfyller du lagkraven för kemikalieförteckning

Alle Organisationen, die mit chemischen Produkten arbeiten, sind gesetzlich verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen. Doch was genau ist ein Gefahrstoffverzeichnis, und wie stellen Sie sicher, dass es sowohl Umweltvorschriften als auch Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt? In diesem Artikel erklären wir, welche Regelungen gelten, welche Inhalte erforderlich sind und wie digitale Tools den Prozess effizienter und effektiver gestalten können.

Inhalt

Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?

Ein Gefahrstoffverzeichnis ist eine systematische Übersicht aller chemischen Produkte und Gefahrstoffe, die in einem Unternehmen vorhanden sind. Es dokumentiert, welche Stoffe verwendet werden, in welchen Mengen sie vorliegen, wo sie gelagert werden und welche Auswirkungen sie auf die Gesundheit und die Umwelt haben können. Das Verzeichnis dient als zentrale Informationsquelle für die Gefährdungsbeurteilung und den Arbeitsschutz.

Was sagt das Gesetz?

Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses ist sowohl im Umweltrecht als auch im Arbeitsschutzrecht verankert. In Deutschland ergibt sich diese Pflicht insbesondere aus § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass Verantwortliche und Beschäftigte jederzeit einen vollständigen Überblick über alle im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe und deren Eigenschaften haben – einschließlich ihrer Gefährlichkeit, ihrer Verwendung oder Lagerung sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. Wichtig: Das Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten und deren Vertretungen zugänglich sein.

Ein Gefahrstoffverzeichnis muss mindestens enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs (Produktname)
  • Einstufung des Gefahrstoffs oder Angabe der gefahrlosen Eigenschaften
  • Angaben zu den Arbeitsbereichen, in denen mit dem Stoff umgegangen wird
  • Mengenbereiche (z. B. Jahresverbrauch oder maximale Lagermenge)
  • Hinweis auf das zugehörige Sicherheitsdatenblatt

Was gilt als Gefahrstoff?

Nach deutschem Recht – insbesondere gemäß der GefStoffV – müssen alle chemischen und gesundheitlichen Risiken im Betrieb identifiziert und dokumentiert werden. Das betrifft nicht nur klassifizierte Produkte mit Kennzeichnung (Piktogrammen), sondern alle Stoffe, die aufgrund ihrer Eigenschaften die Gesundheit gefährden können.

Das bedeutet, dass auch folgende Gefährdungen berücksichtigt werden müssen:

  • Stäube, Nebel und Dämpfe mit gesundheitsschädlicher Wirkung (auch wenn sie erst im Prozess entstehen, wie Schweißrauch oder Holzstaub)
  • Gase und Flüssigkeiten, die Verätzungen oder Kälteschäden verursachen können
  • Sauerstoffarme Atmosphären (z. B. durch Verdrängung durch Stickstoff)
  • Biologische Arbeitsstoffe (z. B. Schimmelsporen oder Mikroorganismen), sofern sie im Rahmen der Tätigkeit auftreten

Viele Unternehmen konzentrieren sich ausschließlich auf eingekaufte chemische Produkte und übersehen diese „prozessbedingten“ Risiken. Dies führt häufig zu unvollständigen Gefährdungsbeurteilungen.

Andere chemische Risikoquellen – welche sind sie und was tun sie?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie andere chemische Risikoquellen identifizieren, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und wie Sie gesetzliche Anforderungen einhalten.

So erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, reicht eine reine Auflistung von Gefahrstoffen nicht aus. Es bedarf klarer Strukturen, aktueller Informationen und eindeutig definierter Verantwortlichkeiten:

 

  • Klare Prozesse: Definieren Sie Abläufe für die Aufnahme neuer Produkte (Einkaufsprozess), die Entfernung nicht mehr verwendeter Stoffe und die regelmäßige Aktualisierung der Daten.
  • Transparenz: Alle Mitarbeiter müssen wissen, wo sie das Verzeichnis finden und wie sie die Informationen (z. B. Betriebsanweisungen) für ihre tägliche Arbeit nutzen.
  • Systematische Pflege: Ein gut gepflegtes Verzeichnis ist die Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen, Umweltberichte und Substitutionsprüfungen (Prüfung weniger gefährlicher Alternativen).

💡 Tipps für die Umsetzung

  • Vollständigkeit: Erfassen Sie auch Stoffe, die nicht kennzeichnungspflichtig sind, aber dennoch ein Risiko bergen (z. B. Öle, Reiniger in Kleinstmengen).
  • Lagermengen: Dokumentieren Sie maximale Lagermengen präzise – dies ist entscheidend für den Brandschutz und Genehmigungsverfahren.
  • Struktur: Bilden Sie Ihre tatsächliche Organisationsstruktur (Abteilungen, Lagerorte) im Verzeichnis ab.
  • Dynamik: Sehen Sie das Verzeichnis als „lebendes Dokument“, das bei jeder Änderung im Chemikalienbestand sofort angepasst wird.
digital kemikalieförteckning Gefahrstoffverzeichnis

Wie Software für Gefahrstoffmanagement die Umsetzung erleichtert

Die manuelle Verwaltung in Excel-Listen ist oft zeitaufwendig und fehleranfällig. Digitale Systeme (wie z. B. iChemistry) bieten erhebliche Vorteile:

  • Automatisierung: Automatische Verknüpfung mit aktuellen Sicherheitsdatenblättern.
  • Überblick: Schnelle Filterung nach Gefahreneigenschaften oder Lagerorten.
  • Rechtssicherheit: Einfacher Nachweis der Rechtskonformität bei Audits oder Begehungen durch Berufsgenossenschaften.
  • Effizienz: Zeitersparnis durch zentrale Datenpflege und einfache Erstellung von Betriebsanweisungen.

Häufige Fragen zum Gefahrstoffverzeichnis (FAQ)

Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?

Es ist eine Übersicht aller im Unternehmen vorhandenen Gefahrstoffe und Gefährdungsquellen, inklusive Angaben zu deren Gefährlichkeit, Einsatzort und Menge.

In erster Linie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie ergänzend das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 400).

Grundsätzlich jedes Unternehmen, das Gefahrstoffe verwendet – vom Industriebetrieb und Labor über Werkstätten bis hin zu Reinigungsfirmen oder Bildungseinrichtungen.

Es gibt keine starre Frist, aber die GefStoffV fordert, dass das Verzeichnis „aktuell“ sein muss. Jede Änderung im Bestand muss zeitnah eingepflegt werden.

Die Gesamtverantwortung trägt der Arbeitgeber. Er kann die operative Pflege an Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Gefahrstoffbeauftragte delegieren, bleibt jedoch in der Kontrollpflicht.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da!

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