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Glossar

Sicherheitsdatenblatt

Gemäß der Europäischen Chemikalienagentur ECHA stellen Sicherheitsdatenblätter den Anwendern von chemischen Stoffen und Gemischen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, die sie benötigen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. Das Format und der Inhalt der Sicherheitsdatenblätter sind in der REACH-Verordnung festgelegt. Das Sicherheitsdatenblatt beinhaltet 16 Abschnitte mit folgenden Angaben:

  • Angaben zum Lieferanten;
  • Bezeichnung des Stoffes/des Gemisches und die erforderlichen Angaben zur Zusammensetzung;
  • Informationen über die Gefahreneinstufung und -kennzeichnung;
  • Empfehlungen für die Handhabung und Lagerung sowie für die Begrenzung und Überwachung der Exposition;
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, Maßnahmen zur Brandbekämpfung sowie Hinweise zum sicheren Transport, zur Entsorgung und für Notfälle;
  • Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften des Stoffes oder Gemisches (z. B. Wasserlöslichkeit, Dampfdruck, biologische Abbaubarkeit), einschließlich Informationen über die Stabilität und Reaktivität;
  • ausführliche toxikologische und umweltbezogene Angaben und
  • Angaben zu den maßgeblichen Rechtsvorschriften.