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Alles, was Sie über Sicherheitsdatenblätter (SDB) wissen müssen

Alles, was Sie über Sicherheitsdatenblätter (SDB) wissen müssen

Risiken am Arbeitsplatz reduzieren und Bußgelder bei der behördlichen Überwachung vermeiden

Sicherheitsdatenblätter sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsarbeit, um sich und Ihre Mitarbeitenden bei der Arbeit mit chemischen Produkten zu schützen. Wer als gefährlich eingestufte chemische Produkte verkauft, ist daher gesetzlich verpflichtet, denjenigen, die das Produkt beruflich verwenden oder weiterverkaufen, Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen.

Das Sicherheitsdatenblatt dient der Verringerung möglicher Risiken, indem es geeignete Schutzausrüstungen (PSA) und das Verhalten im Falle eines Unfalls beschreibt. Die Informationen im Sicherheitsdatenblatt müssen aktuell sein und in der Amtssprache des Marktes, in dem das Produkt verkauft wird, vorliegen.

Korrekte und aktuelle Informationen auf all Ihren Sicherheitsdatenblättern zu haben, kann jedoch eine Herausforderung sein, da dies eine gründliche Routine und speziell angepasste Arbeitsabläufe erfordert. Und wenn Sie nicht über korrekte Sicherheitsinformationen verfügen, können die Behörden Geldstrafen verhängen und Genehmigungen entziehen.

Aber es gibt Systeme für das Gefahrstoffmanagement, die sicherstellen, dass die Informationen auf den Sicherheitsdatenblättern aktuell und korrekt sind. Mit diesen Systemen können Sie den Überblick über alle Chemikalien in Ihrem Unternehmen behalten und problemlos auf aktualisierte Sicherheitsdatenblätter in verschiedenen Sprachen zugreifen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDB)?

Ein Sicherheitsdatenblatt ist ein digitales oder physisches Dokument, das an ein bestimmtes chemisches Produkt gebunden ist und wesentliche Informationen zur Vermeidung von Schäden für Mensch und Umwelt enthält. Das Dokument muss sowohl den nationalen als auch den europäischen Vorschriften entsprechen.

Alle professionellen Anwender und Wiederverkäufer müssen laut Gesetz schnell und einfach auf das Sicherheitsdatenblatt zugreifen können. Sowohl der Lieferant als auch der EU-Importeur sind für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts verantwortlich, das dann mit den neuesten Informationen auf dem neuesten Stand gehalten werden muss. Die Anforderungen an die Erstellung eines SDB sind in Artikel 31 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) festgelegt, und in Anhang II der REACH-Verordnung ist beschrieben, wie ein SDB zu gestalten ist.

Übersetzen und Aktualisieren eines Sicherheitsdatenblatts

Sicherheitsdatenblätter müssen immer auf dem neuesten Stand gehalten werden und den neuesten Vorschriften entsprechen. Das bedeutet, dass Ihr Sicherheitsdatenblatt überprüft und aktualisiert werden sollte, sobald neue relevante Informationen veröffentlicht werden.

Unternehmen, die chemische Stoffe oder Gemische verkaufen, müssen früheren gewerblichen Kunden ein neues Sicherheitsdatenblatt aushändigen, wenn innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf eine Aktualisierung erfolgt. Es ist außerdem wichtig, alle Sicherheitsdatenblätter, die Sie erhalten und erstellen, mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren, da Sie diese bei einer Inspektion benötigen könnten.

Gemäß der REACH-Verordnung muss das Sicherheitsdatenblatt auch in die Sprache übersetzt werden, die auf dem Markt gesprochen wird, auf dem das chemische Produkt verkauft wird. Wenn Sie beispielsweise chemische Produkte auf den spanischen Markt importieren, müssen Sie die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter auf Spanisch liefern.

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Wann ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich?

Sicherheitsdatenblätter sind Teil des strategischen Instrumentariums und signalisieren den Käufern Qualität und schaffen Sicherheit für die Lieferanten. Alle Unternehmen, die ein gefährliches chemisches Produkt auf den Markt bringen, müssen ein Sicherheitsdatenblatt vorlegen.

Allerdings ist nicht für alle chemischen Produkte ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Beispiele hierfür sind Arzneimittel, Lebensmittel und kosmetische Produkte, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Sicherheitsdatenblätter für gefährliche chemische Produkte, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, sind auf Anfrage erforderlich.

Ein Sicherheitsdatenblatt muss nicht erstellt werden, wenn das Produkt nicht als gefährlich eingestuft ist und keine berichtspflichtigen Chemikalien enthält. Die Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts zeigt jedoch, wie die Benutzer das chemische Produkt sicher handhaben sollten.

Aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt ist erforderlich für:

  • Stoffe/Gemische, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft sind (z. B. entzündlich, oxidierend, explosiv, gesundheitsgefährdend oder umweltgefährdend).

  • Langlebige, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe/Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber geringe Mengen an allergenen Stoffen enthalten.

  • Stoffe, die im Verzeichnis der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe gemäß Artikel 59 (1) der REACH-Verordnung aufgeführt sind.

Sie müssen Sicherheitsdatenblätter auf Anfrage zur Verfügung stellen für:

  • Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber mehr als 1 % eines gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffes enthalten. Handelt es sich bei dem Produkt um ein Gas, liegt der Grenzwert bei 0,2 %.
  • Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber mindestens einen Stoff enthalten, für den auf EU-Ebene ein Arbeitsplatzgrenzwert gilt.
  • Nicht gasförmige Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber mehr als 0,1 % eines besonders gefährlichen Stoffes enthalten, einschließlich krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender, erbgutverändernder und sensibilisierender Stoffe.

Wer ist verantwortlich?

Die Person, die das Sicherheitsdatenblatt abgibt, ist für den Inhalt des Blattes verantwortlich, unabhängig davon, wer der Hersteller ist. Ihre Rolle in der Lieferkette bestimmt also, welche Pflichten Sie haben; diese Pflichten sind in Artikel 31 der REACH-Verordnung geregelt.

Als Händler von chemischen Erzeugnissen müssen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen weitergegebenen Sicherheitsdatenblätter korrekt sind. Aus diesem Grund müssen Sie als Vertreiber die SDB-Informationen vor der Versendung möglicherweise aktualisieren oder übersetzen.

Der Lieferant des chemischen Produkts muss auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Hersteller oder einen Vertreiber handelt. Jeder Lieferant muss daher das Sicherheitsdatenblatt mit seiner vollständigen Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aktualisieren.

Als Arbeitgebender sind Sie dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsinformationen die Mitarbeitenden erreichen, die mit dem chemischen Produkt umgehen.  Es liegt auch in Ihrer Verantwortung, dass die betreffenden Mitarbeitenden die Informationen lesen und verstehen können.

Wie und wann versende ich Sicherheitsdatenblätter?

Laut Gesetz müssen Sicherheitsdatenblätter entweder in digitaler Form oder auf Papier kostenlos an alle gewerblichen, nachgeschalteten Anwender verteilt werden. Die Lieferanten sind verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt spätestens an dem Tag auszuhändigen, an dem sie das chemische Produkt zum ersten Mal an den Kunden ausliefern.

Um Ihre Sicherheitsdatenblätter schnell und einfach zu finden, sollten Sie sie z. B. in einem Ordner in dem Raum aufbewahren, in dem sich die Produkte befinden. Wenn Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter digital speichern wollen, ist es am einfachsten, ein Chemikalienmanagementsystem zu verwenden. Mit Hilfe des Systems können Sie Ihre Chemikalien organisieren, die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und mögliche Risiken für die Arbeitsumgebung minimieren.

Alles, was Sie über Sicherheitsdatenblätter (SDB) wissen müssen

Wie liest man ein Sicherheitsdatenblatt?

Ein Sicherheitsdatenblatt muss Informationen über die Gesundheits-, Umwelt- und Brandrisiken enthalten, die beim Umgang mit dem chemischen Produkt auftreten können. Es sollte Sie auch darüber informieren, wie Sie sich selbst, Ihre Mitarbeiter und die Umwelt schützen können. Eine gute Voraussetzung für den Zugang zu diesen Informationen ist, dass Sie wissen, wie Sie das Sicherheitsdatenblatt am besten lesen und interpretieren können.

Das Sicherheitsdatenblatt ist in 16 nummerierte Abschnitte gegliedert, die in Unterabschnitte unterteilt sind, die in der REACH-Verordnung (Anhang II) festgelegt sind. Einige Abschnitte enthalten Informationen, die sich in erster Linie an Fachleute richten – mehrere Abschnitte sind jedoch für alle, die mit dem Produkt umgehen, von entscheidender Bedeutung.

Um Ihnen das Lesen des Sicherheitsdatenblatts zu erleichtern, haben wir die Abschnitte hervorgehoben, die Sie, die mit dem chemischen Produkt umgehen, kennen sollten. Ob Sie von weiteren Abschnitten betroffen sind, hängt von dem Produkt und Ihrer Rolle im Prozess ab.

Was enthält ein Sicherheitsdatenblatt?

Das Sicherheitsdatenblatt hat 16 Abschnitte, deren Überschriften, Zwischenüberschriften und Reihenfolge verbindlich sind. Hier finden Sie Informationen über gefährliche Eigenschaften und wie Sie sich und Ihre Umgebung schützen sollten. Das Sicherheitsdatenblatt muss leicht lesbar, übersichtlich und in der richtigen Sprache abgefasst sein.

Die 16 Abschnitte eines Sicherheitsdatenblatts

1. Name des Stoffs/Gemischs und Kontaktinformationen des Lieferanten

In Abschnitt 1 finden Sie den Namen des Stoffs/Gemischs und die relevanten identifizierten Verwendungsbereiche. Außerdem finden Sie hier den Namen und die Kontaktinformationen des Lieferanten sowie eine Telefonnummer für Notfälle.

Wenn ein Stoff eine Registrierungsnummer hat, ist diese hier ebenfalls vermerkt.

2. Identifizierung der Gefahren

In Abschnitt 2 finden Sie die Einstufung und Kennzeichnung des Produkts sowie weitere gefährliche Eigenschaften, wie z. B. „Staubgefahr“.


3. Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen

In Abschnitt 3 werden der Stoff oder die Bestandteile des Gemischs zusammen mit Informationen über die Konzentration (bezieht sich nur auf die Bestandteile eines Gemischs), die Einstufung und die chemischen Identitäten aufgeführt.


4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

Abschnitt 4 enthält Anweisungen für Erste-Hilfe-Maßnahmen bei den wichtigsten Symptomen und Wirkungen – sowohl verzögert als auch akut.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Personen, die keine medizinische Ausbildung haben, verstehen, wie sie die entsprechende Behandlung durchführen können und ob eine medizinische Behandlung erforderlich ist.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Abschnitt 5 informiert Sie darüber, was zur Brandbekämpfung erforderlich ist – einschließlich geeigneter und ungeeigneter Löschmittel (sowohl solche, die keine Wirkung haben, als auch solche, die die Situation verschlimmern können, indem sie z. B. mit dem Produkt reagieren).

Sie finden auch Informationen darüber, ob das Brandbekämpfungspersonal eine besondere Schutzausrüstung benötigt und ob der Brand unerwartete Gefahren mit sich bringen kann, z. B. die Bildung von giftigem Kohlenmonoxidgas.


6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

Abschnitt 6 enthält Empfehlungen für Maßnahmen im Falle eines Verschüttens, Auslaufens oder Austretens – und wie die schädlichen Auswirkungen auf Menschen, Eigentum und die Umwelt verhindert oder minimiert werden können.

Hier finden Sie auch Informationen über persönliche Schutzmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen.

Verweise gegebenenfalls auf die Abschnitte 8 und 13.

7. Handhabung und Lagerung

In Abschnitt 7 wird beschrieben, wie das chemische Produkt sicher zu handhaben ist, wobei die Schutzmaßnahmen sowohl für die in Abschnitt 1.2 genannten Szenarien als auch für die spezifischen Eigenschaften des Stoffs/Gemischs angemessen sind.

Hier finden Sie Informationen darüber, wie das chemische Produkt möglichst sicher gelagert werden kann, z. B. in Bezug auf Korrosion, Temperatur, Sonnenlicht und Belüftung. Die Lagerungshinweise basieren auf den in Abschnitt 9 beschriebenen Eigenschaften des Produkts.

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition und persönliche Schutzausrüstung

Abschnitt 8 informiert Sie über die geltenden Grenzwerte und darüber, wie Sie die Exposition gegenüber dem Stoff/Gemisch am Arbeitsplatz begrenzen können.

Dazu gehört auch eine Beschreibung der persönlichen Schutzausrüstung wie Augenschutz, Schutzkleidung, Handschuhe und Atemschutz – sowie Informationen darüber, wann Sie diese benötigen.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

In Abschnitt 9 werden die relevanten physikalischen und chemischen Eigenschaften beschrieben, wie Farbe, Geruch, Viskosität, pH-Wert, Flammpunkt und Gefrierpunkt des Produkts. Auch die Einstufung „ätzend“ kann in diesem Abschnitt relevant sein, wenn der Stoff/das Gemisch stark sauer oder alkalisch ist (pH≤2 oder pH≥11,5).

Auch physikalische Gefahrenklassen, die nicht zu einer Einstufung geführt haben, können hier angegeben werden, z. B. Explosivstoffe, entzündbare Gase und selbstzersetzliche Stoffe/Gemische.


10. Stabilität und Reaktivität

In Abschnitt 10 werden die Stabilität des Produkts und das Risiko gefährlicher Reaktionen unter bestimmten Verwendungsbedingungen sowie Umweltemissionen erwähnt. Sie finden hier Informationen über die chemische Stabilität, zu vermeidende Situationen und unverträgliche Materialien.


11. Toxikologische Informationen

Abschnitt 11 enthält Informationen, die für medizinisches Personal, Arbeitsmediziner und Toxikologen bestimmt sind. Hier finden Sie eine kurze, aber vollständige Beschreibung der toxikologischen Wirkungen zusammen mit Quellenangaben.

Dieser Abschnitt informiert über Gefahrenklassen, die sich auf die menschliche Gesundheit auswirken, sowie über Wirkungen und Symptome, die bei wahrscheinlichen Expositionswegen auftreten können. Dies umfasst sowohl verzögerte und unmittelbare Wirkungen als auch chronische Wirkungen bei kurz- und langfristiger Exposition.


12. Ökologische Informationen

In Abschnitt 12 werden chemische Eigenschaften beschrieben, die sich bei der Ableitung auf die Umwelt auswirken können, sowie Daten zur Toxizität, Persistenz, Abbaubarkeit und Bioakkumulation.


13. Beseitigung

In Abschnitt 13 werden geeignete Abfallentsorgungsmöglichkeiten sowohl für den chemischen Stoff/das Gemisch als auch für eine mögliche Verpackung aufgeführt. Methoden wie z. B. Verbrennung, stoffliche Verwertung oder Deponierung. Hier wird auch angegeben, ob das übrig gebliebene Produkt als gefährlicher Abfall einzustufen ist.


14. Angaben zum Transport

Abschnitt 14 enthält Einstufungsinformationen für die Beförderung auf der Straße, auf der Schiene, auf dem Wasser, in der Binnenschifffahrt und in der Luft. Gegebenenfalls sind auch die Transportklassifizierungen gemäß den folgenden Vorschriften für jede Transportart anzugeben:

– ADR (Straße)

– RID (Eisenbahn)

– IMDG (Schifffahrt)

– ICAO / IATA (Flüge)

Diese Angaben umfassen die UN-Nummer, die Gefahrenklasse für den Transport, die offizielle Transportbezeichnung und die Verpackungsgruppe. Im Seeverkehr, wo der IMDG-Code für die beförderten Güter gilt, muss auch die technische Bezeichnung angegeben werden.


15. Anwendbare Vorschriften

In Abschnitt 15 wird angegeben, ob das Produkt zusätzlichen EU-Verordnungen oder nationalen Rechtsvorschriften unterliegt. Außerdem wird angegeben, ob der Lieferant eine Stoffsicherheitsbeurteilung für den Stoff/das Gemisch durchgeführt hat.


16. Sonstige Angaben

Abschnitt 16 enthält Informationen, die nicht in den Abschnitten 1-15 aufgeführt sind. Zum Beispiel frühere Änderungen im Sicherheitsdatenblatt, Erklärungen von Begriffen, Quellenangaben und erklärte Abkürzungen, sofern sie nicht in den Abschnitten 2-15 aufgeführt sind.

Alles, was Sie über Sicherheitsdatenblätter (SDB) wissen müssen

Wie und wann ist das Sicherheitsdatenblatt zu verwenden?

Sie sollten die Sicherheitsinformationen immer lesen, bevor Sie zum ersten Mal mit einem chemischen Produkt umgehen. Sicherheitsdatenblätter sind jedoch oft sehr umfangreich, und in vielen arbeitsbezogenen Fällen werden anstelle des Sicherheitsdatenblatts Sicherheitsdokumente verwendet.

Einige der Informationen in Ihrem Sicherheitsdatenblatt sind wahrscheinlich für Ihren Betrieb irrelevant; das Sicherheitsdokument kann Ihnen daher vereinfachte und angemessene Sicherheitsinformationen liefern. Dennoch müssen alle Mitarbeiter Zugang zum vollständigen Sicherheitsdatenblatt haben, auch wenn sie es nicht gelesen haben müssen – solange die Informationen bereitgestellt werden.

Die Sicherheitsinformationen sind dazu da, Sie und die Umwelt zu schützen. Daher sollten alle, die mit dem Produkt umgehen, regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden, um über aktuelle Risiken und Schutzmaßnahmen informiert zu bleiben.

Wie das Sicherheitsdatenblatt aufbewahrt wird

Das Sicherheitsdatenblatt muss für die Personen, die mit dem chemischen Produkt umgehen, leicht zugänglich aufbewahrt werden. Sie können dies entweder digital oder physisch tun. Ein Vorteil der digitalen Speicherung des Sicherheitsdatenblatts ist, dass Sie mit dem Lieferanten verbunden sind und immer Zugang zu den aktualisierten Sicherheitsdatenblättern haben.

Gesetzgebung und Verordnungen

Sicherheitsdatenblätter müssen gemäß der CLP- und der REACH-Verordnung (EG) erstellt werden. In diesen Verordnungen sind die Anforderungen an die Einstufung und den Inhalt der Sicherheitsdatenblätter festgelegt.

Zusätzlich zu den EU-Rechtsvorschriften werden häufig auch nationale Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter gestellt.

Die REACH-Verordnung

REACH ist die Abkürzung für „Registration, Evaluation, Authorisation, and Restriction of Chemicals“. Gemäß der REACH-Verordnung muss für gefährliche chemische Stoffe immer ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden.

Anhang II der REACH-Verordnung enthält außerdem ausdrückliche Leitlinien für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und für die Abschnitte und Überschriften, die sie enthalten müssen.

Die CLP-Verordnung

Die CLP-Verordnung enthält die Anforderungen an die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Produkten. Einer der Hauptzwecke der CLP-Verordnung ist es, sicherzustellen, dass gefährliche chemische Stoffe/Gemische korrekt eingestuft werden, was für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt von großer Bedeutung ist.

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Häufig gestellte Fragen

Frage 1. Für welche Produkte sind keine Sicherheitsdatenblätter erforderlich?

Sie brauchen kein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, wenn das Produkt nicht als gefährlich eingestuft ist und keine meldepflichtigen Chemikalien enthält. Für einige Endverbraucherprodukte sind keine Sicherheitsdatenblätter erforderlich, z. B. für Arzneimittel, Lebensmittel und Kosmetika.

Frage 2. Wem müssen Sie Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen?

Das Sicherheitsdatenblatt muss alle professionellen Anwender erreichen. Deshalb müssen Sie bei der Lieferung und dem Verkauf von Chemikalien oder anderen chemischen Produkten immer ein Sicherheitsdatenblatt beilegen. Das Sicherheitsdatenblatt muss dem Empfänger spätestens am Tag der ersten Lieferung des Produkts zugehen.

Auch Einzelhändler müssen in der Lage sein, professionellen sowie auch privaten Anwendern auf Anfrage ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen.

Frage 3. Wie oft müssen Sie das Sicherheitsdatenblatt aktualisieren?

In den geltenden Vorschriften ist nicht festgelegt, wie alt ein Sicherheitsdatenblatt sein darf. Ein Sicherheitsdatenblatt sollte jedoch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, da sich die Richtlinien für chemische Produkte in den geltenden Gesetzen und Vorschriften ständig ändern.

Frage 4. Wie lange muss das Sicherheitsdatenblatt für den Kunden verfügbar sein?

Das Sicherheitsdatenblatt muss das chemische Produkt von der Herstellung bis zum Endverbraucher begleiten (ausgenommen Einzelhandel und private Verbraucher) und muss auf Anfrage mindestens 10 Jahre lang verfügbar sein.

Intersolia team

Unsere EHS-Experten verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit Sicherheitsdatenblättern und helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung, Übersetzung und Erstellung neuer Sicherheitsdatenblätter für Ihre chemischen Produkte.

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