Die Substitution bezeichnet den Ersatz eines Gefahrstoffes oder eines Verfahrens durch einen Stoff, ein Gemisch, ein Erzeugnis oder ein Verfahren, welches zu einer insgesamt geringeren Gefährdung für die Beschäftigten (Substitutionslösung) führt. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet den Unternehmer zur Prüfung auf Möglichkeit einer Substitution, sofern dies zumutbar ist. Für krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe gelten zusätzliche Anforderungen, diese müssen nahezu immer ersetzt werden.