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Chemical Management Report 2024

Ausgangsstoffe für Explosivstoffe: Aktuelle Rechtsvorschriften

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Um die kriminelle Verwendung von selbst hergestellten Explosivstoffen zu verhindern, wurden Ausgangsstoffe für Explosivstoffe innerhalb der Europäischen Union reguliert. Ab dem 1. Februar 2021 gilt die Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe.

Wenn Sie Ausgangsstoffe für Explosivstoffe in Reinform oder im Gemisch verkaufen, müssen Sie vor dem Verkauf über die richtigen Informationen und Genehmigungen verfügen – und verdächtige Geschäfte den jeweiligen Meldestellen melden. Wenn Sie wissentlich oder unwissentlich gegen die Verbote und Beschränkungen der EU-Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe verstoßen, müssen Sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Ausgangsstoffe für Explosivstoffe?

Ausgangsstoffe für Explosivstoffe sind chemische Verbindungen, die zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, sie fallen daher unter die Sprengstoffvorstufenverordnung (EU) Nr. 2014/880. Diese chemischen Stoffe finden sich in verschiedenen Produkten des Einzelhandels wieder. Unter anderem sollen die entsprechenden Verordnungen und Gesetze die Möglichkeiten für Privatpersonen einschränken, Explosivstoffe herzustellen.

EU-Verordnung für den Verkauf an Unternehmen

Die Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 legt seit Juni 2019 klare Richtlinien für die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe fest. Unternehmen, die derartige Produkte anbieten, sind verpflichtet, umfassende Informationen von ihren Kunden einzuholen. Diese Informationen müssen 18 Monate lang aufbewahrt werden und können bei Bedarf von Aufsichtsbehörden eingesehen werden.

  • Anforderungen beim Verkauf an Unternehmen
    Wenn Sie als Unternehmen Produkte verkaufen, die den Beschränkungen unterliegen, ist es erforderlich, dass Sie bei jeder Transaktion Informationen vom Käufer anfordern. Diese Informationen sind 18 Monate aufzubewahren und können auf Verlangen bei Aufsichts- oder Polizeiangelegenheiten angezeigt werden.

    • Identitätsnachweise der zur Vertretung des potenziellen Kunden berechtigten Person
    • Beabsichtigte Verwendung der beschränkten Ausgangsstoffe
    • Die gewerbliche, unternehmerische oder berufliche Tätigkeit des potenziellen Kunden sowie Name des
    • Namen des Unternehmens, Anschrift und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder jede andere relevante Unternehmenseintragungsnummer, soweit vorhanden
    • Außerdem müssen Sie den Käufer über aktuelle Beschränkungen informieren und ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt ausstellen können.

  • Anforderungen beim Verkauf an Privatpersonen
    Der Verkauf an Privatpersonen unterliegt zusätzlichen Beschränkungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148. Verkäufer müssen eine Genehmigung und einen gültigen Identitätsnachweis einholen, die Menge der verkauften Ausgangsstoffe protokollieren und diese Informationen ebenfalls 18 Monate lang aufbewahren.
Ausgangsstoffe für Explosivstoffe: Neue Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen und die Verwendung

Meldepflichten: Verantwortung und Handlungsweise

Als Verkäufer ist es von entscheidender Bedeutung, sich über die Meldepflichten zu informieren, die möglicherweise auf Ihr Produkt zutreffen. Unabhängig vom Produktinhalt müssen diese Pflichten beachtet werden. Beim Weiterverkauf an andere Unternehmen ist es ebenso wichtig, sich über aktuelle Meldepflichten auf dem Laufenden zu halten.

Die Meldepflicht bedeutet, dass Sie verdächtige Transaktionen oder Diebstähle unverzüglich, innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden, melden müssen – und das ungeachtet davon, ob die Transaktion abgeschlossen wurde oder nicht. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Meldungen zeitnah und genau zu erfassen. Zudem haben Sie als Verkäufer das Recht, eine Transaktion abzulehnen, wenn das Verhalten des potenziellen Kunden verdächtig erscheint.

Verdächtiges Verhalten kann verschiedene Formen annehmen, darunter:

  • Zurückhaltung beim Nachweis der Identität oder anderer angeforderter Informationen
  • Ungewöhnliche Zahlungsmethoden – einschließlich hoher Bargeldzahlungen
  • Unklare Beschreibung, wofür das Produkt verwendet werden soll
  • Ungewöhnliche Kombination von Produkten
  • Abweichende Mengen oder Konzentrationen


Die genannten Beispiele sind jedoch nicht abschließend, und es ist ratsam, alle verdächtigen Handlungen, die nicht den üblichen Geschäftspraktiken entsprechen, zu melden. Ihre genaue Beobachtung und Meldung von ungewöhnlichen Aktivitäten sind wesentlich, um die Integrität der Vorschriften zu wahren und potenzielle Risiken zu minimieren.

Verdächtige Transkationen sind gemäß dem Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (Ausgangsstoffgesetz – AusgStG) der jeweiligen Kontaktstelle der Landesregierungen zu melden.

Fazit

Die Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 stellt klare Richtlinien auf, um die illegale Herstellung von Explosivstoffen zu bekämpfen. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die Ausgangsstoffe für Explosivstoffe vertreiben oder erwerben, sind dazu verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten, um die Sicherheit und den Schutz der Gesellschaft zu gewährleisten.

Unsere erfahrenen EHS-Berater unterstützen Sie dabei, den Umgang mit chemischen Produkten zu optimieren und zu vereinfachen. Wenn Sie Ausgangsstoffe für Explosivstoffe nutzen und unsicher sind, wie Sie die geltenden Vorschriften am besten erfüllen können, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Intersolia team