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Das SCIP-Portal der ECHA zur Meldung von SVHCS in Erzeugnissen

Article SCIP

Die ECHA plant zur Umsetzung der Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG sowie des Artikels 33 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Benennung von SVHCs (substances of very high concern) in Erzeugnissen den Aufbau eines Meldeportals, in dem Hersteller, Lieferanten und Importeure Produktmeldungen für die sichere Verwendung während des gesamten Lebenszyklus einschließlich der Entsorgung und des Recyclings für betroffene Produkte hinterlegen können.

Effizientere Recyclingmaßnahmen geschaffen werden

Diese als SCIP-Portal (substances of concern in articles, as such or in complex objects (products)) benannte Meldestelle wird ab Frühjahr 2020 in Form eines Prototyps online gehen und anschließend ab dem 05. Januar 2021 verpflichtend für Hersteller, Lieferanten und Importeure sein, die Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen. Durch dieses Vorgehen sollen die Transparenzen bezüglich kritischer Substanzen erhöht, Substitutionsprozesse von SVHCs vorangetrieben und effizientere Recyclingmaßnahmen geschaffen werden.

Benötigen Sie Hilfe bei der Sichtung Ihrer Produktpalette nach SVHCs oder sind sich nicht sicher ob Sie demnächst durch diese Maßnahme betroffen sind?

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.