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Glossar

Gefährliche Stoffe oder Gemische

Gefährlich gemäß der Gefahrstoffverordnung sind vor allem Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die den in Anhang I der CLP-Verordnung dargelegten Kriterien entsprechen. Folgende Eigenschaften werden berücksichtigt: explosiv, oxidierend, extrem entzündbar, leicht entzündbar, entzündbar, akut toxisch, zielorgantoxisch (STOT), aspirationstoxisch, hautätzend, reizend (haut-, augen- und atemwegsreizend), sensibilisierend, karzinogen, reproduktionstoxisch, mutagen, umweltgefährlich.