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Glossar

P-Sätze

Verpackungen, die gefährliche Stoffe oder ein gefährliches Gemisch erhalten, müssen zum Schutz des Verwenders und der Umwelt eine Kennzeichnung haben. Diese Kennzeichnung besteht aus mehreren Elementen, darunter aus Sicherheitshinweisen bzw. P-Sätzen gemäß Anhang IV der CLP Verordnung. Die Sicherheitshinweise, also die P-Sätze beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden.