Verpackungen, die gefährliche Stoffe oder ein gefährliches Gemisch erhalten, müssen zum Schutz des Verwenders und der Umwelt eine Kennzeichnung haben. Diese Kennzeichnung besteht aus mehreren Elementen, darunter aus Sicherheitshinweisen bzw. P-Sätzen gemäß Anhang IV der CLP Verordnung. Die Sicherheitshinweise, also die P-Sätze beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden.