PBT-Stoffe sind persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe. Die Kriterien zur Einstufung als PBT-Stoff sind in Anhang XIII der REACH-Verordnung angegeben.
PBT-Stoffe sind persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe. Die Kriterien zur Einstufung als PBT-Stoff sind in Anhang XIII der REACH-Verordnung angegeben.