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Chemische Gefährdungsbeurteilungen für eine sichere Arbeitsumgebung

Chemische Gefährdungsbeurteilungen für eine sichere Arbeitsumgebung

Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden durch die Identifizierung chemischer Gefahren im Arbeitsumfeld

Jeder, der mit Chemikalien umgeht, sollte sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, müssen die Mitarbeitenden ausreichend über die Chemikalien informiert sein und wissen, wie sie sich schützen können. Hierfür sind Gefährdungsbeurteilungen erforderlich.

Ohne aktive Gefährdungsbeurteilungen können Zwischenfälle und Unfälle schwerwiegende Folgen für das Unternehmen in Form von Produktionsausfällen, abwesenden Arbeitskräften und beschädigten Arbeitsgeräten haben. Es ist daher von großer Bedeutung und gesetzlich vorgeschrieben, regelmäßig und systematisch Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.

Eine fehlerhafte oder ignorierte Gefährdungsbeurteilung kann zu einer unnötigen Belastung durch Chemikalien führen, welche Allergien, Krebs oder andere ernsthafte Gesundheitsprobleme verursachen können.

Unsere sachkundigen EHS-Experten verfügen über umfangreiche Erfahrungen, um Unternehmen im Prozess der Gefährdungsbeurteilung effektiv zu unterstützen und um sicherere Arbeitsumgebungen und nachhaltige Abläufe zu schaffen.

Möchten Sie wissen, wie wir Ihnen bei Ihren Gefährdungsbeurteilungen helfen können? Nehmen Sie unten direkt Kontakt mit uns auf.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Unter „Risiko“ versteht man die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Zwischenfällen oder Unfällen und die sich daraus ergebenden Folgen. Ein Risiko hängt in der Regel davon ab, wie die Dinge organisiert sind, in Kombination mit menschlichen und technischen Faktoren. Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es darum, einen Schritt voraus zu sein, um Unfälle zu vermeiden und somit gar nicht erst eintreten.

Mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung erstellen Sie eine Übersicht über Ihr Arbeitsumfeld und prüfen verschiedene Risikoszenarien. Die Gefährdungsbeurteilung wird dann durchgeführt, dokumentiert und durch einen Aktionsplan ergänzt.

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur ein hervorragendes Instrument für die tägliche Arbeit, sondern auch ein unverzichtbarer Nachweis bei behördlichen Kontrollen.

Gefährdungsbeurteilungen bei der Arbeit mit Chemikalien

Gefährdungsbeurteilungen werden in allen Industriezweigen durchgeführt und einige davon umfassen das Chemikalienmanagement. Es gibt jedoch unterschiedliche Anforderungen für die Erfassung von Risiken bei der Arbeit mit chemischen Produkten, und die REACH-Verordnung (EU) und andere einschlägige nationale Gesetze stellen oft unterschiedliche Anforderungen.

Welche Risiken Sie bei der Arbeit mit chemischen Produkten bewerten sollten, hängt daher sowohl vom Expositionsszenario als auch von den chemischen Eigenschaften ab.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die mit Chemikalien befassten Personen zu informieren, zum Beispiel über das Sicherheitsdatenblatt oder das Etikett des Produkts. Aber keine dieser Möglichkeiten umfasst die Risiken, die in bestimmten Arbeitssituationen auftreten können. Daher brauchen Sie Risikobewertungen, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

 

Der Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sicherzustellen, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichend sind – oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Beurteilung umfasst, wie, wann, wo und wie lange die Exposition gegenüber dem chemischen Stoff erfolgt. Aber auch die Belüftung, die Erste-Hilfe-Ausrüstung und die Abfallentsorgung werden unter anderem geprüft.

Wann und wie oft sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Wenn die Risiken in Ihrem Unternehmen als schwerwiegend eingestuft werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert werden. Als Faustregel gilt jedoch, dass eine Gefährdungsbeurteilung immer dann durchgeführt werden sollte, wenn es ein Arbeitsszenario gibt, bei dem die Beschäftigten Risiken ausgesetzt sind – unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Schweregrad.

Sie sollten immer dann eine neue Gefährdungsbeurteilung durchführen, wenn sich etwas im Unternehmen oder im Umgang mit der Chemikalie bzw. dem Gefahrstoff ändert. Eine solche Änderung kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Änderung der Arbeitsmethoden oder Arbeitszeiten

  • Neue oder aktualisierte Arbeitsmittel

  • Substitution eines Produkts oder einer Chemikalie

  • Renovierungen oder neue Konstruktionen

Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht etwas, dass man nur einmal durchführt, sondern eine kontinuierliche Arbeit, bei der man jährlich (oder so oft, wie es das spezifische Szenario erfordert) prüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind – oder ob die derzeitigen Maßnahmen ausreichend sind.

Chemische Gefährdungsbeurteilungen für eine sichere Arbeitsumgebung

Wie man eine Gefährdungsbeurteilung durchführt

Wie führt man also eine Gefährdungsbeurteilung durch? Damit die Gefährdungsbeurteilung korrekt durchgeführt werden kann, sind mehrere Komponenten erforderlich. In diesem Kapitel wird untersucht, wer verantwortlich ist, welche Chemikalien und Szenarien einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden sollten und was die Gefährdungsbeurteilung selbst enthalten sollte.

Wer führt die Gefährdungsbeurteilung durch - und wer ist verantwortlich?

Der Arbeitgebende ist dafür verantwortlich, dass die Gefährdungsbeurteilungen korrekt durchgeführt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dieser auch die Gefährdungsbeurteilungen durchführen muss, da er diese Aufgabe an andere Mitarbeitende delegieren kann.

Es ist jedoch wichtig, dass diese Person die Verantwortung und die damit verbundenen Aufgaben versteht und akzeptiert.

Wir empfehlen Ihnen, die Gefährdungsbeurteilungen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden zu erstellen, die mit den chemischen Produkten umgehen, da sie die Tätigkeiten mit dem Produkt am besten beschreiben können. Dies erleichtert auch die Bewertungsarbeit und bestätigt, ob die aktuellen Schutzmaßnahmen eingehalten werden und wie gut sie funktionieren.

Falls erforderlich, kann auch die Sicherheitsfachkraft des Unternehmens weitere Fachberater zur Gefährdungsbeurteilung hinzunehmen, wenn beispielsweise spezifische Messungen erforderlich sind.

Was sollte einer Risikobewertung unterzogen werden?

Sie sollten Gefährdungsbeurteilungen für alle gefährlichen chemischen Produkte durchführen. Sie können aber auch Gefährdungsbeurteilungen für nicht eingestufte (scheinbar harmlose) Produkte durchführen, um sicherzustellen, dass keine Risiken bestehen und die Produkte tatsächlich harmlos sind.

Es können jedoch nicht nur Chemikalien einer Risikobewertung unterzogen werden. Gefährdungsbeurteilungen sollten auch Szenarien umfassen, in denen andere Risiken auftreten, selbst wenn die gefährliche Komponente nicht die Chemikalie ist. Beispiele für solche Situationen können sein:

  • Erhitzen von Flüssigkeiten

  • Abbrucharbeiten

  • Chemische Reaktionen

  • Arbeiten wie Schweißen und Löten

  • Rutschige Oberflächen

Je nachdem, wie die Chemikalie verwendet und behandelt wird, können auch Risiken entstehen, z. B. durch Gase oder Staub. Deshalb müssen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung gründlich vorgehen, denn Sie wollen ja keine unerwarteten Szenarien übersehen.

Schließlich führen Sie die Gefährdungsbeurteilung nicht pro chemischem Produkt durch, sondern pro Tätigkeit. Sie müssen also für ein und dieselbe Chemikalie getrennte Risikobewertungen vornehmen, wenn Sie sie in verschiedenen Expositionsszenarien verwenden, bei denen sich die Handhabe oder die Umgebung unterscheidet.

Schließlich führen Sie die Gefährdungsbeurteilung nicht pro chemischem Produkt durch, sondern pro Tätigkeit.

Sie müssen also für ein und dieselbe Chemikalie getrennte Risikobewertungen vornehmen, wenn Sie sie in verschiedenen Expositionsszenarien verwenden, bei denen sich die Handhabe oder die Umgebung unterscheidet.

Was sollte eine chemische Gefährdungsbeurteilung beinhalten?

Bei Arbeiten mit Chemikalien sollte eine Gefährdungsbeurteilung Informationen über folgende Punkte enthalten:

  1. Potenzielle Risiken (untersuchen)

  2. Die festgestellten Risiken, geordnet nach Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit (Risikobewertung z.B. nach Nohl Matrix)

  3. Aktionsplan mit geeigneten Maßnahmen (umsetzen)

  4. Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Maßnahmen und ob sie funktioniert haben (überprüfen)

Vergessen Sie nicht, dass die Gefährdungsbeurteilung nur dann gültig ist, wenn sie von der verantwortlichen Person unterzeichnet und freigegeben wurde. Es ist auch wichtig, dass auf dem Dokument der Gefährdungsbeurteilung deutlich vermerkt ist, wer die Beurteilung vorgenommen hat. Sie sollten die Informationen dann in den Räumlichkeiten aufbewahren, auf die sie sich beziehen.

Chemische Gefährdungsbeurteilungen für eine sichere Arbeitsumgebung

Qualitätsprüfung Ihrer Gefährdungsbeurteilung - War sie gut genug?

Sie können Ihre Gefährdungsbeurteilung auf verschiedene Weise durchführen. Sie können sie entweder selbst durchführen, zusammen mit den Mitarbeitenden – oder in Zusammenarbeit mit weiteren Experten. Wichtig ist nur, dass Sie relevante Informationen über das Szenario des Chemikalienmanagements und die besten Möglichkeiten zum Umgang mit den Risiken ermitteln.

Aber wenn Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben, woher wissen Sie dann, ob sie gut genug war?

Checkliste: Bewerten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung

  1. Ist die Gefährdungsbeurteilung auf dem neuesten Stand? Die Gefährdungsbeurteilung ist relevant, wenn Sie immer noch dasselbe chemische Produkt verwenden und es auf dieselbe Weise handhaben.
  2. Bestehen Risiken durch Hautkontakt oder orale Aufnahme? Dazu gehören z. B. Rauchen oder Essen ohne Händewaschen.
  3. Besteht die Gefahr des Einatmens von Dämpfen? Wenn ja, messen Sie die Luftkonzentration, um sicherzustellen, dass Sie die Grenzwerte nicht überschreiten.
  4. Haben Sie Informationen über frühere Unfälle, Arbeitsunfälle oder andere Vorfälle angegeben? Vergessen Sie nicht, diese Informationen in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen.
  5. Haben Sie die Mitarbeitenden, die mit den chemischen Produkten umgehen, in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen? Das Personal, welches mit dem chemischen Produkt umgeht, verfügt über entscheidende Kenntnisse über die tatsächliche Handhabung und mögliche unerwartete Risiken.
  6. Wurden geeignete Maßnahmen geplant oder durchgeführt? Die Gefährdungsbeurteilung hat wahrscheinlich zu mehreren Maßnahmen geführt. Es ist von großer Bedeutung, dass diese geplant, durchgeführt und auf Wirksamkeit kontrolliert werden.
  7. Ist die Gefährdungsbeurteilung korrekt unterzeichnet, freigegeben und dokumentiert? Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden und es muss klar ersichtlich sein, wer sie unterzeichnet und genehmigt hat.
Chemische Gefährdungsbeurteilungen für eine sichere Arbeitsumgebung

Was geschieht, wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen haben?

Wenn die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und unterzeichnet ist, sollten Sie sie dort aufbewahren, wo sich das Risiko befindet. Die Gefährdungsbeurteilung sollte dann für alle betroffenen Arbeitnehmer leicht zugänglich sein.

Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie nun die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Dazu können unter anderem neue Schutzausrüstungen (PSA), eine verbesserte Belüftung und die Substitution gefährlicher chemischer Produkte gehören.

Je nach Risikoszenario müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung und die beschlossenen Maßnahmen dann in angemessenen Abständen überprüfen. Sie sollten dies jedoch mindestens einmal pro Jahr tun.

Bei der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung sollten Sie alle Punkte auf der obigen Checkliste überprüfen. Wenn Sie nicht alle Punkte auf der Liste überprüfen können, sollten Sie eine neue Risikobewertung durchführen.

Gesetze und Verordnungen, die für chemische Gefährdungsbeurteilungen gelten

Die Vorschriften, die die Gefährdungsbeurteilung regeln, sind auf mehrere Gesetze verteilt. Sie finden diese Gesetze sowohl in der nationalen als auch in der europäischen Gesetzgebung. Ein Beispiel ist REACH, eine europäische Gesetzgebung, die Sie beim Umgang mit chemischen Produkten einhalten müssen.

REACH Anhang II

Sicherheitsdatenblätter: Identifizierung von Gefahren, Erste Hilfe, Handhabung und Lagerung sowie Expositionsszenarien/Personenschutz


Gefahrstoffverordnung §6

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.

Häufig gestellte Fragen

Frage 1. Was ist der Unterschied zwischen einer Gefährdungsbeurteilung und einer Risikoanalyse?

Die Risikoanalyse ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Die Risikoanalyse umfasst die Risikoidentifizierung. Wenn die Risikoanalyse abgeschlossen ist, folgen die Bewertungen zusammen mit Maßnahmen und einem Aktionsplan.

Frage 2. Spielt es eine Rolle, wer die Gefährdungsbeurteilung unterschreibt?

Ja, die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person ist die einzige Person, die das Dokument unterzeichnen kann.

Frage 3. Müssen Sicherheitsfachkräfte an den Gefährdungsbeurteilungen teilnehmen?

Nein, aber die Sicherheitsfachkraft kann dafür sorgen, dass der Arbeitgebende entsprechende Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz durchführt.

Frage 4. Wer sollte an der Gefährdungsbeurteilung teilnehmen?

Alle Parteien, die über relevante Informationen über die Gefahrenquelle verfügen (z. B. diejenigen, die mit dem chemischen Produkt arbeiten), das verantwortliche Personal und bei Bedarf weitere Experten, die z.B. auch die arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Pflichtuntersuchungen bewerten können.

Intersolia team

Unsere sachkundigen EHS-Experten beraten Sie persönlich und unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Unsere EHS-Berater können Ihnen entweder bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung helfen oder Ihnen Ratschläge geben, wie Sie diese am besten selbst durchführen können.

Bei Interesse melden Sie sich gerne per E-Mail unter consulting.de@intersolia.com