Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind unerlässliche Informationsquellen für alle, die mit chemischen Stoffen oder Gemischen arbeiten. Sie bieten wichtige Details zur Identität des Produkts, seinen Gefahren und den Maßnahmen für eine sichere Handhabung und Lagerung. In der EU sind Sicherheitsdatenblätter gemäß der REACH-Verordnung (Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) gesetzlich vorgeschrieben.
Die Anforderungen an SDB sind in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) festgelegt, die seit 2006 in Kraft ist. Durch die Verordnungen (EU) Nr. 2015/844 und 2020/878 wurden neue Anforderungen eingeführt, um sicherzustellen, dass SDB stets die aktuellsten Informationen liefern.
Die neuen Anforderungen gelten für alle Sicherheitsdatenblätter, die nach dem 1. Januar 2023 erstellt werden. Sicherheitsdatenblätter, die vor dem 1. Januar 2023 erstellt wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2025 an die neuen Anforderungen angepasst werden.
Wenn Sie mehr über die Änderungen lesen möchten, finden Sie die Änderungsverordnung hier und die Leitlinien der ECHA zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern hier.
Wichtige Neuerungen gemäß REACH Anhang II
1. Nanoformen und spezifische Abschnittsanpassungen
Informationen über die Nanoformen des Stoffes müssen in mehreren Abschnitten des SDB zu finden sein. Nanoformen sind Versionen eines Materials, die auf der Nanoskala (1 bis 100 Nanometer) existieren und einzigartige physikalische Eigenschaften aufweisen können. Diese Informationen sind wichtig, da Nanoformen aufgrund ihrer Größe und Oberflächenchemie anders reagieren können als ihre makroskopischen Gegenstücke. Die spezifischen Abschnitte, in denen diese Informationen enthalten sein müssen, sind Abschnitt 1 (Identifizierung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens), Abschnitt 2 (Mögliche Gefahren), Abschnitt 3 (Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen), Abschnitt 7 (Handhabung und Lagerung), Abschnitt 8 (Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung) und Abschnitt 9 (Physikalische und chemische Eigenschaften). Darüber hinaus sollten Informationen darüber enthalten sein, wie diese Nanoformen auf sichere Weise gehandhabt werden sollten.
2. Erweiterte physikalische und chemische Eigenschaften
Abschnitt 9 des SDB sollte nun Informationen über die Stabilität des Stoffes oder Gemisches (einschließlich der Reaktivität), die Möglichkeit gefährlicher Reaktionen, die Bedingungen, die vermieden werden sollten, und die unverträglichen Materialien enthalten. Diese Informationen sind wichtig, um zu verstehen, wie der Stoff oder das Gemisch unter verschiedenen Bedingungen reagiert und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um sicherzustellen, dass der Stoff oder das Gemisch sicher gehandhabt wird.
3. Einbeziehung von UFI-Codes
UFI-Codes (Unique Formula Identifier) für bestimmte Gemische müssen in Abschnitt 1.1 angegeben werden. Dies ist eine neue Anforderung, die dazu dient, die genaue Zusammensetzung eines Gemisches zu identifizieren. Dies ist besonders wichtig im Falle einer Vergiftung, da die genaue Zusammensetzung des Gemisches bestimmen kann, welche Behandlung erforderlich ist.
4. Toxikologische und ökotoxikologische Informationen
Die Abschnitte 11 und 12 des SDB müssen nun spezifische Informationen über endokrin-schädliche Eigenschaften enthalten. Endokrine Disruptoren sind Chemikalien, die das Hormonsystem stören können, was zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen kann. Diese Informationen sind wichtig, um zu verstehen, wie der Stoff oder das Gemisch die menschliche Gesundheit und die Umwelt beeinflussen kann.
5. Spezifische Konzentrationsgrenzen und Toxizitätseinschätzungen
Es gibt Änderungen in Abschnitt 3 hinsichtlich der Anforderungen zu spezifischen Konzentrationsgrenzen, Multiplikationsfaktoren und Schätzungen der akuten Toxizität, sofern verfügbar. Diese Informationen sind wichtig, um das Risiko zu bewerten, das von einem Stoff oder Gemisch ausgeht, und um geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Umsetzung der neuen Anforderungen und Verantwortlichkeiten von Unternehmen
Unternehmen, die mit chemischen Stoffen oder Gemischen handeln, importieren oder exportieren, sind verpflichtet, die neuen SDB-Anforderungen zu erfüllen. Dies kann durch die eigenständige Erstellung, externe Dienstleister oder Datenbank-Downloads erfolgen.
Bitte beachten Sie
Die Missachtung dieser Richtlinien kann zu Geldstrafen führen. Daher ist es von essenzieller Bedeutung, sich rechtzeitig mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen und angemessene Schritte zu unternehmen, um diese zu erfüllen.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsdatenblätter den neuen Anforderungen entsprechen, wenn Sie mit Unternehmen außerhalb der EU zu tun haben!
Fazit
Die neuen SDB-Anforderungen sind anspruchsvoll, bieten jedoch eine verbesserte Sicherheitsgrundlage. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Sicherheitsdatenblätter die neuen Vorschriften erfüllen, um einen angemessenen Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Eine rechtzeitige Anpassung und genaue Schulung der Mitarbeiter ist unabdingbar, um sicherzustellen, dass alle angemessen informiert und geschützt sind.
Unsere EHS-Experten stehen Ihnen zur Verfügung
Unsere EHS-Berater verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit chemischen Produkten und helfen Ihnen, die Sicherheit zu erhöhen und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an und bieten Unterstützung in allen chemikalienrelevanten Bereichen, bis hin zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.