Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine sehr große und vielfältige Gruppe synthetischer Chemikalien, welche seit den 1950er Jahren im großen Maßstab produziert werden. Die OECD zählte im Jahre 2018 etwa 4730 PFAS. Sie zeichnen sich durch das Vorhandensein von Fluor-Kohlenstoffbindungen, insbesondere von CF2– und CF3– Gruppen aus.
Die Fluor-Kohlenstoffbindung gehört zu den stärksten kovalenten Bindungen überhaupt, so dass diese nur extrem schwer abgebaut werden können. Die Persistenz solcher Verbindungen ist dafür verantwortlich, dass diese noch Jahrzehnte, oder sogar Jahrhunderte nach ihrer Freisetzung die Umwelt kontaminieren können. Tatsächlich sind PFAS die persistenteste synthetisch hergestellte Familie von Verbindungen überhaupt.
Wo kommen PFAS vor und warum sind sie besorgniserregend?
PFAS zeichnen sich durch eine breite Palette an Anwendungen aus: Sie finden sich beispielsweise in Feuerlöschschäumen, Textilien, Gegenständen zum Kontakt mit Nahrungsmitteln (wie beispielsweise Bratpfannen), Elektronik, Transportmitteln, im Energiesektor und in medizinischen Geräten wieder.
Es liegen detaillierte Studien zu einigen wenigen PFAS vor, viele sind allerdings noch kaum untersucht. Dennoch ist davon auszugehen, dass alle PFAS bestimmte toxikologische und ökotoxikologische Merkmale teilen. Studien an Säugetieren legen Korrelationen zwischen PFAS-Exposition und verschiedenen Krankheiten, wie erhöhte Cholesterinwerte, negative Effekte auf Immunsystem und das Gewicht von Neugeborenen, Störungen der Schilddrüsenfunktion und eventuell Krebs nahe. Es ist zu erwarten, dass diese Effekte auch Menschen betreffen.
Ebenso ist zu vermuten, dass aufgrund der strukturellen Gemeinsamkeiten von den allermeisten PFAS solche Effekte, sowie kombinierte Effekte ausgehen. Die Konzentration im Blutplasma und Blutserum von erwachsenen Menschen beträgt etwa 12 ng/L.
PFAS sind in den Medien Luft und Wasser extrem mobil. Sie weisen eine sehr gute Löslichkeit in Wasser auf und sind aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften nicht mit konventionellen Methoden herauszufiltern, sodass sie Trinkwasser kontaminieren.
Durch ihre Mobilität konnten sie sogar in den arktischen Regionen, sowie in der Antarktis nachgewiesen werden. Ebenso sind sie bioakkumulierbar und sammeln sich entlang der Nahrungskette an. Im Organismus binden sie vorzugsweise an Proteine.

Erste Beschränkungen
Bereits im Jahre 2009 wurden Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und deren Derivate in die das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen, um deren Verwendung zu unterbinden.
Ebenso fallen Perfluoroctansäure (PFOA) und deren Derivate seit 2019 unter das Stockholmer Übereinkommen. PFOA sind seit Juli 2020 ebenso durch die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-Verordnung) verboten.
Verschiedene weitere Gruppen von PFAS, wie beispielsweise Perfluorhexansulfonylsäure (PFHxS) und deren Derivate, perfluorierte Carbonsäuren (C9-C14-PFCAs), sowie PFAS zum Einsatz in Feuerlöschschäumen befinden sich bereits in verschiedenen Stufen des Beschränkungsverfahrens gemäß Artikel 68(1) der REACH-Verordnung. Der Artikel besagt im Wortlaut:
„Bringt die Herstellung, die Verwendung oder das Inverkehrbringen von Stoffen ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mit sich, das gemeinschaftsweit behandelt werden muss, so wird Anhang XVII nach dem in Artikel 133 Absatz 4 genannten Verfahren geändert, indem nach dem Verfahren der Artikel 69 bis 73 neue Beschränkungen der Herstellung, der Verwendung oder des Inverkehrbringens von Stoffen als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen erlassen oder geltende Beschränkungen in Anhang XVII geändert werden. Bei einer solchen Entscheidung werden die sozioökonomischen Auswirkungen der Beschränkung einschließlich der Verfügbarkeit von Alternativen berücksichtigt.“
Wie geht es weiter?
Am 15.07.2021 haben Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Norwegen und Schweden eine Absichtserklärung eingereicht, welche die PFAS als Gesamtgruppe umfasst. Bei der vorangehenden Aufforderung zur Einreichung von Bemerkungen sollte eine möglichst breite Substanzpalette erfasst werden, welche beispielsweise alle Stoffe mit mindestens einer CF2– oder CF3– Gruppe, Polymere, Fluorkohlenwasserstoffe, aromatische Verbindungen mit fluorierten Seitenketten etc. abdeckt.
Diese Absichtserklärung ist der erste Schritt im REACH-Beschränkungsverfahren. Spätestens 12 Monate nach Einreichen einer Absichtserklärung muss ein Beschränkungsdossier eingereicht werden.
Es wird davon ausgegangen, dass das entsprechende Beschränkungsdossier nach REACH Anhang XV bis zum 15.07.2022 eingereicht werden wird.
Nach Einreichen des Beschränkungsdossier haben die REACH-Komitees RAC und SEAC 12 Monate Zeit für Konsultationen und Stellungsnahmen.
Im Anschluss werden das Beschränkungsdossier, die Stellungsnahmen seitens RAC und SEAC, sowie öffentliche Kommentare und Stellungsnahmen an die europäische Kommission weitergeleitet, welche einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten soll. Dieser Prozess dauert etwa 3 Monate. Dieser Entwurf wird in der REACH Kommission mit allen Mitgliedsstaaten diskutiert und übernommen, wodurch die Beschränkung in Kraft tritt.
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine sehr große und vielfältige Gruppe synthetischer Chemikalien, welche seit den 1950er Jahren im großen Maßstab produziert werden. Die OECD zählte im Jahre 2018 etwa 4730 PFAS. Sie zeichnen sich durch das Vorhandensein von Fluor-Kohlenstoffbindungen, insbesondere von CF2– und CF3– Gruppen aus.
Die Fluor-Kohlenstoffbindung gehört zu den stärksten kovalenten Bindungen überhaupt, so dass diese nur extrem schwer abgebaut werden können. Die Persistenz solcher Verbindungen ist dafür verantwortlich, dass diese noch Jahrzehnte, oder sogar Jahrhunderte nach ihrer Freisetzung die Umwelt kontaminieren können. Tatsächlich sind PFAS die persistenteste synthetisch hergestellte Familie von Verbindungen überhaupt.

Was können Sie tun?
Die fünf Staaten haben eine Umfrage gestartet, um weitere Informationen über PFAS und insbesondere mögliche Alternativen zu sammeln. Kommentare können bis zum 19.09.2021 abgegeben werden.